Nachschlagen · Stand 28. September 2026

Was sich gerade ändert: das Bitcoin-Radar (Stand September 2026)

MiCA, DAC8, Haltefrist-Debatte, BIP-110-Abspaltung und COLDCARD-Fehler: was sich rund um Bitcoin gerade ändert – und ob du etwas tun musst.

Einsteiger7 Min.10 Quellen

Kurz gesagt~27 Sek.
  1. 01Seit dem 01.07.2026 brauchen Krypto-Anbieter in der EU eine MiCA-Zulassung. Prüfe deinen Anbieter im Register der ESMA.
  2. 02Anbieter fragen seit 2026 deine Steuer-ID ab und melden deine Transaktionen dem Bundeszentralamt für Steuern, erstmals bis 31.07.2027.
  3. 03Ob die Haltefrist fällt, ist nicht beschlossen (Stand Ende September 2026). Es gilt das heutige Recht.
  4. 04Die BIP-110-Abspaltung hat Bitcoin nicht verändert. COLDCARD-Besitzer sollten prüfen, mit welcher Firmware ihr Seed erzeugt wurde.
  5. 05Keine dieser Nachrichten ist ein Grund für überstürzte Käufe oder Verkäufe.

Bitcoin selbst ändert sich langsam, die Regeln drumherum schneller. Hier steht, was sich bei Aufsicht, Steuern, Technik und Sicherheit gerade bewegt – und ob du etwas tun musst. Stand: 28.09.2026.

Die Termine auf einen Blick

  1. 05.05.2026

    Grüne legen Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung vor

    Die Haltefrist soll entfallen; beschlossen ist das nicht.[4]

  2. 01.07.2026

    MiCA-Übergangszeit endet EU-weit

    Anbieter ohne Zulassung müssen ihr EU-Geschäft geordnet abwickeln.[1]

  3. 30.07.2026

    Sicherheitswarnung für COLDCARD-Geräte

    Ein Firmware-Fehler schwächte die Seed-Erzeugung; Guthaben wurden gestohlen.[9]

  4. 08.08.2026

    BIP-110-Abspaltung

    Eine kleine Minderheit trennte sich vom Netz. Seit Anfang September läuft ihre Kette als eigene Währung, fast ohne Miner und Handel.[7],[8]

  5. Anfang September 2026

    Referentenentwurf des Finanzministeriums wird bekannt

    Abgeltungsteuer statt Haltefrist für Käufe ab 2027 – regierungsintern in Abstimmung, nicht beschlossen.[5],[6]

  6. 31.10.2026

    Frist für Mt.-Gox-Rückzahlungen

    Stichtag nach japanischer Zeit, bereits dreimal verlängert.[10]

  7. 01.01.2027

    Zwei Stichtage

    Frist für die Steuer-Selbstauskunft von Bestandskunden[3] und – nur im Referentenentwurf – Stichtag, ab dem Käufe unter die neue Besteuerung fielen.[5]

  8. 10.07.2027

    EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) gilt

    Keine anonymen Kryptokonten bei Anbietern, Bargeldgrenze von 10.000 €.[2]

  9. 31.07.2027

    Erste Meldung nach DAC8

    Anbieter melden die Daten für 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern.[3]

Aufsicht: Was für Anbieter jetzt gilt

MiCA: Ohne Zulassung kein Neugeschäft

Die EU-Verordnung GlossarMiCA (Markets in Crypto-Assets)EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Seit 30.12.2024 brauchen Börsen, Broker und Verwahrer in der EU eine Zulassung; die letzte Übergangsfrist endete am 01.07.2026. MiCA regelt die Anbieter, nicht Bitcoin selbst.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar → legt fest, wer in der EU Krypto-Dienstleistungen erbringen darf, etwa Bitcoin verwahren, tauschen oder übertragen. Die Übergangszeit für Anbieter ohne MiCA-Zulassung endete EU-weit am 01.07.2026. Die europäische Wertpapieraufsicht GlossarESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)Die EU-Behörde für Wertpapier- und Finanzmärkte mit Sitz in Paris. Für dich wichtig ist ihr MiCA-Register: Dort stehen alle in der EU zugelassenen Krypto-Dienstleister.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar → verlangt von ihnen:[1]

  • keine neuen Kundinnen und Kunden aus der EU, keine Werbung,
  • nur noch Verkaufen, Übertragen oder Schließen bestehender Positionen,
  • Verwahrung nur so lange, wie es für einen geordneten Ausstieg nötig ist.

Anbieter mit Sitz außerhalb der EU dürfen Kundinnen und Kunden in der EU ebenfalls weder bedienen noch umwerben, von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen. Wer bei einem Anbieter ohne Zulassung bleibt, hat keinen MiCA-Schutz, auch nicht für seine Guthaben.[1]

Für dich: Prüfe, ob dein Anbieter im ESMA-Register steht. Wenn nicht, rät die ESMA, zügig zu handeln, etwa die Bitcoin zu einem zugelassenen Anbieter oder auf eine eigene Wallet zu übertragen.[1] Eine Zulassung ist aber kein Gütesiegel: Über Gebühren oder die Auszahlung auf eine eigene Wallet sagt sie nichts. Wie du das Register liest, zeigt MiCA & Regulierung einfach erklärt; worauf du sonst achtest, Den richtigen Anbieter wählen.

Geldwäsche-Regeln ab Juli 2027

Ab dem 10.07.2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung GlossarAMLR (EU-Geldwäscheverordnung)EU-Verordnung gegen Geldwäsche, die ab 10.07.2027 gilt. Sie verbietet Banken und Krypto-Dienstleistern anonyme Konten und begrenzt Barzahlungen im Handel auf 10.000 €. Selbstverwahrung von Bitcoin bleibt erlaubt.Im Glossar → unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Bitcoin zählen zwei Regeln:[2]

  • Keine anonymen Konten: Banken, Finanzinstitute und Krypto-Dienstleister dürfen keine anonymen Kryptokonten führen, auch keine, die Transaktionen verschleiern.
  • Bargeldgrenze: Händler und Dienstleister dürfen Barzahlungen über 10.000 € weder annehmen noch leisten.

Für dich: Bei zugelassenen Anbietern, bei denen du dich ohnehin mit Ausweis registrierst, ändert sich wenig. Selbstverwahrung bleibt erlaubt: Nach den Erwägungsgründen gilt das Verbot nicht für Anbieter von Wallet-Hard- und -Software, die keinen Zugriff auf die Wallets haben.[2] Mehr dazu in Privatsphäre mit Bitcoin.

Steuern: mehr Transparenz, eine offene Reform

DAC8: Anbieter melden deine Transaktionen

Die EU-Richtlinie GlossarDAC8 (EU-Meldepflicht für Kryptowerte)EU-Richtlinie, nach der Krypto-Anbieter seit 01.01.2026 Kundendaten und Transaktionen an die Steuerbehörden melden. In Deutschland setzt das KStTG sie um; die erste Meldung für 2026 ist bis 31.07.2027 fällig.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar → gilt in Deutschland über das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) vom 22.12.2025, erstmals für das Kalenderjahr 2026:[3]

  • Selbstauskunft: Dein Anbieter fragt unter anderem deine Steuer-ID ab.
  • Jährliche Meldung: Bis zum 31.07. meldet er dem Bundeszentralamt für Steuern die Daten des Vorjahres, erstmals bis zum 31.07.2027.
  • Inhalt: Name, Anschrift, Steuer-ID und je Kryptowert zum Beispiel Käufe und Verkäufe gegen Geld, Tauschgeschäfte und Übertragungen. Auch Übertragungen an Adressen, die keinem bekannten Anbieter zugeordnet sind, werden gemeldet, zusammengefasst mit Marktwert und Menge – typischerweise die Auszahlung auf deine eigene Wallet.[3]
Tiefer eintauchenDu warst schon vor 2026 Kunde?

Dann muss dein Anbieter deine Angaben bis zum 01.01.2027 einholen. Lieferst du sie auch nach Erinnerung und Mahnung nicht, muss er dich frühestens 60 und spätestens 90 Tage nach der ersten Aufforderung an meldepflichtigen Transaktionen hindern, bis du die Angaben nachreichst.[3]

Für dich: Fragt dein Anbieter nach deiner Steuer-ID, ist das normal. Gib sie nur in der offiziellen App oder auf der Website ein, die du selbst aufrufst – nie über einen Link aus einer E-Mail oder SMS. An den Steuerregeln ändert DAC8 nichts, nur an der Transparenz.[4] Einzelheiten: DAC8 & Meldepflichten.

Haltefrist: zwei Vorschläge, nichts beschlossen

Nach heutigem Recht sind Gewinne aus privat gehaltenen Bitcoin steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.[4] Diese GlossarHaltefrist (Spekulationsfrist)In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf privat gehaltener Bitcoin steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG, Stand: September 2026). Jeder Kauf hat dabei seine eigene Frist.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar → soll nach zwei Vorschlägen fallen: Die Grünen wollen sie für Käufe ab 2026 streichen (persönlicher Steuersatz), der Referentenentwurf des Finanzministeriums für Käufe ab 2027 (26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Soli).[4],[5] Den Vergleich im Detail zeigt der Reform-Ticker.

Stand Ende September 2026 ist nichts beschlossen. Die Union hat Vorbehalte geäußert, und ob ältere Bestände wirklich geschützt blieben, gilt als offen.[5],[6] Befürworter einer Reform verweisen auf die Gleichbehandlung mit Aktiengewinnen, die immer steuerpflichtig sind, und darauf, dass die Steuerfreiheit in der EU die Ausnahme ist.[4] Kritiker halten dagegen, dass langfristige Sparer sich auf die bestehenden Regeln verlassen haben und zwei parallele Systeme die Steuererklärung verkomplizieren.

Für dich:

  • Es gilt das heutige Recht, bis ein Gesetz beschlossen und verkündet ist.
  • Ein Kauf „vor dem Stichtag“ ist kein sicherer Plan. Die Vorschläge nennen unterschiedliche Stichtage, und jeder Stichtag kann sich im Verfahren noch ändern. Nach dem Grünen-Entwurf wären schon Käufe seit dem 01.01.2026 betroffen.[4]
  • Der Kurs wiegt schwerer als die Steuer. Ein Beispiel in Euro, weil das Finanzamt in Euro rechnet: Du kaufst nach dem geplanten Stichtag für 5.000 € und verkaufst zwei Jahre später für 8.000 €. Heute wären die 3.000 € Gewinn steuerfrei. Nach dem Referentenentwurf blieben 1.000 € über den Sparer-Pauschbetrag frei, sofern du ihn nicht schon für Zinsen oder Dividenden nutzt; auf 2.000 € fielen 26,375 % an, rund 528 €. Fällt der Kurs kurz nach deinem Kauf um 20 %, ist dein Einsatz 1.000 € weniger wert – fast doppelt so viel.
  • Belege sammeln hilft in jedem Fall. Fehlen die Anschaffungsdaten, gälte nach dem Referentenentwurf pauschal die Hälfte des Verkaufserlöses als Bemessungsgrundlage.[5] Manche Steuerberater raten, Alt- und Neubestände in getrennten Wallets zu halten.[6]

Technik und Sicherheit

BIP-110: Eine Minderheit spaltet sich ab

Der Vorschlag BIP-110 wollte für ein Jahr verhindern, dass Bilder, Texte und andere nicht-finanzielle Daten in Bitcoin-Transaktionen landen. Befürworter wollten so Last und Kosten im Netz senken; Gegner sagen, wer für Platz im Block bezahlt, dürfe ihn nutzen, wie er will.[7]

Durchgesetzt hat er sich nicht. In den zwei Wochen vor dem Stichtag signalisierten nur 2,53 % der Blöcke Zustimmung. Am 08.08.2026 spalteten sich die Nodes der Befürworter bei Block 961.632 ab; in den folgenden rund acht Stunden fand ihre Kette 2 Blöcke, die Hauptkette 48.[7] Seit Anfang September 2026 läuft die abgespaltene Kette mit einem anderen Mining-Verfahren (BLAKE2b) als eigene Währung weiter. Miner und große BegriffBörse (Krypto-Börse)Handelsplattform, auf der Käufer und Verkäufer Bitcoin über ein Orderbuch miteinander handeln.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar →WerbungZugelassene Anbieter mit PartnerlinkAnbieter aus unserem VergleichBISONBörse · MiCA (BaFin)Zu BISON (Werbelink, öffnet neues Fenster)KrakenBörse · MiCA (CBI Irland)Zu Kraken (Werbelink, öffnet neues Fenster)BitvavoBörse · MiCA (AFM Niederlande)Zu Bitvavo (Werbelink, öffnet neues Fenster)Alle 7 im Vergleich – auch ohne Partnerschaft →*Werbelink: Eröffnest du darüber ein Konto oder kaufst etwas, erhalten wir eine Provision. Dein Preis ändert sich nicht. Wie wir Geld verdienen →18+ · Kryptowerte schwanken stark, Totalverlust möglich. Keine Einlagensicherung. haben sie weitgehend ignoriert.[8]

Für dich: Deine Bitcoin sind nicht betroffen; die Hauptkette läuft normal weiter und steht aktuell bei Block 970.032. Weil beide Ketten dieselbe Vorgeschichte haben, akzeptierten sie zunächst dieselben Transaktionen. Wer Coins der Abspaltung verkaufte, riskierte so, auch echte Bitcoin auszugeben.[7] Gib deine Seed-Phrase nie in Software ein, die dir solche Coins verspricht. Die Lehre: Bitcoins Regeln ändern sich nur mit breiter Zustimmung – ohne sie entsteht eine eigene Kette, aber kein neues Bitcoin. Hintergründe: Forks & Kontroversen.

COLDCARD: Firmware-Fehler schwächte Seeds

Der Hersteller Coinkite warnte am 30.07.2026 vor einem Fehler in der Firmware seiner GlossarHardware-WalletEin eigenes kleines Gerät, das deine privaten Schlüssel offline aufbewahrt und Transaktionen intern unterschreibt. Der Schlüssel verlässt das Gerät nie – Schadsoftware auf deinem Computer kommt nicht an ihn heran.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 1 – Hardware-Wallets im Vergleich →Im Glossar → der Marke Anbieter · Hardware-WalletCOLDCARDBitcoin-only-Signiergerät von Coinkite (Kanada) mit Air-Gap per microSD, NFC und QR – eher für Fortgeschrittene.Hardware-Hersteller – keine Finanzlizenz nötig · geprüft 09/2026Preis: Q 319 $, Mk5 219 $ (Aktionspreise, Stand 09/2026)Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 1 – Hardware-Wallets im Vergleich →Unser Profil →Offizielle Website ↗Hardware-Wallets nur beim Hersteller oder bei autorisierten Händlern kaufen. und ergänzte die Warnung am 01.08.2026. Der Fehler schwächte den Zufall, aus dem die Geräte die GlossarSeed-Phrase (Recovery Phrase)Eine Folge aus meist 12 oder 24 Wörtern, aus der deine Wallet alle privaten Schlüssel ableitet. Wer die Wörter kennt, hat vollen Zugriff auf deine Bitcoin – deshalb gehören sie offline gesichert und niemals in fremde Hände.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 3 – Seed-Phrase sichern →Im Glossar → erzeugen: Bei neueren Modellen hatten betroffene Seeds nur etwa 72 statt 128 Bit Zufall. Angreifer berechneten die Schlüssel offline nach und stahlen Guthaben. Betroffen sind Seeds, die auf bestimmten älteren Firmware-Ständen erzeugt wurden.[9]

Für dich: Ohne COLDCARD musst du nichts tun. Mit COLDCARD gilt: Ein Firmware-Update repariert einen bereits erzeugten Seed nicht. Betroffenen rät der Hersteller zu einem neuen Seed und zum Umzug des Guthabens.[9] Welche Firmware-Stände betroffen sind und wie du umziehst, steht im COLDCARD-Profil.

Für jedes Gerät gilt: Sicherheitsmeldungen direkt beim Hersteller lesen und Updates nur über die offiziellen Wege installieren. Mehr in Hardware-Wallets im Vergleich.

Mt. Gox: Rückzahlungsfrist endet am 31.10.2026

Die frühere Tokioter Börse GlossarMt. GoxJapanische Bitcoin-Börse, die im Februar 2014 zusammenbrach. Rund 850.000 BTC fehlten, knapp 200.000 tauchten wieder auf. Seit Juli 2024 zahlt der Insolvenzverwalter Gläubiger auch in Bitcoin aus; die aktuelle Frist endet am 31.10.2026.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 1 – Verwahrung verstehen →Im Glossar → wird noch immer abgewickelt; ein Treuhänder zahlt die Gläubiger aus, unter anderem in Bitcoin. Die Frist für die Rückzahlungen hat er am 27.10.2025 auf den 31.10.2026 (japanische Zeit) verschoben – die dritte Verlängerung um je ein Jahr seit der ursprünglichen Frist 2023.[10]

Für dich: Direkt betrifft dich das nur als Gläubiger. Der Treuhänder warnt vor gefälschten Websites und E-Mails in seinem Namen.[10] Für alle anderen zeigt der Fall: Guthaben auf einer Plattform ist ein Anspruch gegen ein Unternehmen, und dessen Abwicklung kann viele Jahre dauern. Mehr in Verwahrung verstehen.

Unterm Strich: Was du jetzt tun kannst

Dein Radar-Check (Stand September 2026)

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Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Sollte ich wegen der möglichen Steuerreform noch vor 2027 Bitcoin kaufen?

Eine mögliche Steuerregel ist kein guter Kaufgrund. Beschlossen ist nichts, die Vorschläge nennen unterschiedliche Stichtage, und ein Kursrückgang kann dich schnell mehr kosten als die Steuer. Entscheide nach deinem Ziel und deiner Finanzbasis.

Was mache ich, wenn mein Anbieter keine MiCA-Zulassung hat?

Die ESMA rät, zügig zu handeln, etwa die Bitcoin zu einem zugelassenen Anbieter oder auf eine eigene Wallet zu übertragen. Kunden nicht zugelassener Anbieter haben keinen MiCA-Schutz, auch nicht für ihre Guthaben.

Erfährt das Finanzamt, wenn ich Bitcoin auf meine eigene Wallet übertrage?

Ja, zumindest dass es Übertragungen gab: Anbieter melden auch Übertragungen an Adressen, die keinem bekannten Anbieter zugeordnet sind, zusammengefasst mit Marktwert und Menge. Die Übertragung auf die eigene Wallet ist legal und kein Verkauf.

Muss ich wegen der BIP-110-Abspaltung etwas tun?

Nein. Deine Bitcoin sind nicht betroffen. Gib deine Seed-Phrase aber nie in Software ein, die dir Coins einer Abspaltung verspricht.

Ich besitze eine COLDCARD. Bin ich betroffen?

Das hängt von der Firmware ab, mit der dein Seed erzeugt wurde, zum Beispiel Mk4/Mk5 vor Version 5.6.0 oder Q vor 1.5.0Q. Ein Update repariert einen bestehenden Seed nicht – der Hersteller rät dann zu einem neuen Seed und zum Umzug des Guthabens.

Deine Wissens-Blockchain

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Quellen10 Quellen · 10 Herausgeber

Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.

  1. Public Statement: ESMA calls on unauthorised crypto-asset service providers to wind down orderly (PDF) – Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), 23.06.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  2. Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche (AMLR) – Amtsblatt der Europäischen Union, 19.06.2024 (abgerufen am 28.09.2026)
  3. Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) – Bundesministerium der Justiz, 22.12.2025 (abgerufen am 28.09.2026)
  4. Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten (Drucksache 21/5752, PDF) – Deutscher Bundestag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 05.05.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  5. Krypto-Besteuerung ab 2027: Was der Referentenentwurf zur Abgeltungsteuer konkret vorsieht – Ruge Fehsenfeld (Steuerkanzlei), 10.09.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  6. Bitcoin & Krypto: Haltefrist 2026 – Stand der Reform – kleinstb.de (Steuerberater-Blog), 24.09.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  7. Controversial bitcoin fork BIP-110 mines two blocks, then stops – CoinDesk, 09.08.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  8. A Bitcoin Hard Fork Went Live September 1. Miners, Exchanges, and Traders Ignored It – BeInCrypto, September 2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  9. COLDCARD Security Advisory: Seed Generation Warning – Coinkite, 30.07.2026, aktualisiert 01.08.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  10. Bekanntmachungen des Rehabilitation Trustee (u. a. Friständerung vom 27.10.2025) – Mt. Gox Rehabilitation Trustee (abgerufen am 28.09.2026)

Dieser Artikel dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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