Bitcoin & Steuern in Deutschland: Haltefrist, Freigrenze, FIFO
Wann Bitcoin-Gewinne in Deutschland steuerfrei sind: Haltefrist, 1.000-€-Freigrenze, FIFO je Wallet, Tausch, Zahlungen und Verluste – mit Rechenbeispielen.
- 01Die Grundregel
- 02Die Haltefrist: ein Jahr, auf den Tag genau
- 03Die Freigrenze: warum 999,99 € und 1.000 € so verschieden sind
- 04Welche Bitcoin hast du verkauft? FIFO je Wallet
- 05Tauschen, bezahlen, verschenken: Was als Verkauf zählt
- 06Verluste: angeben lohnt sich
- 07Sonderfälle: Verleihen, Mining, viel Handel
- 08Steuererklärung, Meldungen und Reform
- 09Kurz-Check
Kurz gesagt~31 Sek.
- 01Verkaufst du privat gehaltene Bitcoin nach mehr als einem Jahr, ist der Gewinn steuerfrei – egal wie hoch.
- 02Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze: Liegt der Gesamtgewinn eines Jahres unter 1.000 €, bleibt er steuerfrei. Ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
- 03Jeder Kauf hat seine eigene Frist. Welche Bitcoin als verkauft gelten, regelt im Zweifel FIFO je Wallet.
- 04Auch Tausch und Bezahlen mit Bitcoin sind Veräußerungen. Überträge zwischen eigenen Wallets sind es nicht.
- 05Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Stand: September 2026 – eine Reform ist geplant, aber nicht beschlossen.
Beim Wort „Steuern“ schalten viele ab – dabei ist die Grundregel überschaubar. Ob du auf Bitcoin-Gewinne Steuern zahlst, hängt in Deutschland vor allem an zwei Fragen: Wie lange lagen die Bitcoin bei dir, und wie viel Gewinn hast du im Jahr gemacht? Es geht hier um Bitcoin im Privatvermögen.
Die Grundregel
Steuerlich ist Bitcoin weder Geld noch Wertpapier, sondern ein „anderes Wirtschaftsgut“. Gewinne aus dem Verkauf sind deshalb private VeräußerungsgeschäfteGlossarPrivates VeräußerungsgeschäftSteuerbegriff aus § 23 EStG: Verkaufst oder tauschst du privat gehaltene Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig – es sei denn, alle solchen Gewinne des Jahres bleiben zusammen unter der Freigrenze von 1.000 €.Im Glossar → nach § 23 EStG.[2],[1] Der Bundesfinanzhof hat das 2023 für Bitcoin bestätigt.[3]
- Kaufen und Halten löst keine Steuer aus. Es braucht immer eine Anschaffung und eine Veräußerung.[2]
- Die Zeit entscheidet. Liegt zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr, ist der Gewinn steuerpflichtig, sobald die Jahressumme die Freigrenze erreicht. Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, bleibt er steuerfrei – ohne Obergrenze.[1]
- Besteuert wird nur der Gewinn: Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten. Kaufgebühren zählen zu den Anschaffungskosten, Verkaufsgebühren sind Werbungskosten.[1],[2] Der Gewinn gehört zu den sonstigen Einkünften und wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.[7]
Gerechnet wird in Euro. Anschaffungskosten und Erlöse gehören mit ihrem Euro-Wert in deine Unterlagen, auch wenn du nicht in Euro gehandelt hast.[2] Deshalb stehen die Beispiele hier – anders als sonst bei uns – in Euro.
- 1 Jahr
- Haltefrist
- danach steuerfrei, ohne Obergrenze
- unter 1.000 €
- Freigrenze pro Kalenderjahr
- für alle privaten Veräußerungsgewinne
- FIFO
- Reihenfolge im Zweifel
- je Wallet betrachtet
Die Haltefrist: ein Jahr, auf den Tag genau
Die HaltefristGlossarHaltefrist (Spekulationsfrist)In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf privat gehaltener Bitcoin steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG, Stand: September 2026). Jeder Kauf hat dabei seine eigene Frist.Im Glossar → läuft für jeden Kauf einzeln. Mit einem monatlichen SparplanGlossarSparplan (Bitcoin-Sparplan)Automatischer Kauf von Bitcoin in festen Abständen mit einem festen Betrag, etwa 50 $ im Monat. Ein Sparplan nimmt dir die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt ab, verspricht aber keine höhere Rendite.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 4 – Sparplan einrichten →Im Glossar → hast du nach einem Jahr zwölf Käufe mit zwölf Fristen.[1] Maßgeblich sind die Zeitpunkte, die deine BörseBegriffBörse (Krypto-Börse)Handelsplattform, auf der Käufer und Verkäufer Bitcoin über ein Orderbuch miteinander handeln.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar →WerbungZugelassene Anbieter mit PartnerlinkAnbieter aus unserem VergleichBISONBörse · MiCA (BaFin)Zu BISON (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →KrakenBörse · MiCA (CBI Irland)Zu Kraken (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →BitvavoBörse · MiCA (AFM Niederlande)Zu Bitvavo (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →CoinbaseBörse · MiCA (CSSF Luxemburg)Zu Coinbase (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →BitpandaBörse · MiCA (FMA/BaFin/MFSA)Zu Bitpanda (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →Alle 7 im Vergleich – auch ohne Partnerschaft →*Werbelink: Eröffnest du darüber ein Konto oder kaufst etwas, erhalten wir eine Provision. Dein Preis ändert sich nicht. Wie wir Geld verdienen →18+ · Kryptowerte schwanken stark, Totalverlust möglich. Keine Einlagensicherung. oder App aufzeichnet.[2]
Gezählt wird nach der Abgabenordnung, die auf das BGB verweist:[4] Der Kauftag zählt nicht mit. Die Frist endet mit Ablauf desselben Kalendertags im Folgejahr, nach einem Kauf am 29. Februar mit Ablauf des letzten Februartags.[5],[6] Weil das Gesetz „mehr als ein Jahr“ verlangt, ist ein Verkauf erst am Tag danach nicht mehr steuerbar. Am Jahrestag selbst liegst du noch innerhalb der Frist.[1]
| Kauf am | Frist endet mit Ablauf des | Verkauf nicht mehr steuerbar ab |
|---|---|---|
| 15.03.2025 | 15.03.2026 | 16.03.2026 |
| 31.12.2025 | 31.12.2026 | 01.01.2027 |
| 29.02.2024 | 28.02.2025 | 01.03.2025 |
Kurz-Check
Du hast Bitcoin am 10.06.2025 gekauft. Ab welchem Tag wäre ein Verkauf mit Gewinn nach geltendem Recht nicht mehr steuerbar?
Der Kauftag zählt nicht mit, die Frist endet mit Ablauf des 10.06.2026. Weil das Gesetz „mehr als ein Jahr“ verlangt, ist erst ein Verkauf ab dem 11.06.2026 nicht mehr steuerbar.
Die Freigrenze: warum 999,99 € und 1.000 € so verschieden sind
Gewinne innerhalb der Haltefrist bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres unter 1.000 € liegt.[1] Bis 2023 lag die Grenze bei 600 €.[2]
Die FreigrenzeGlossarFreigrenze (1.000 €)Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen unter 1.000 € liegen. Ab 1.000 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig.Im Glossar → ist kein Freibetrag: Wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.[1]
| Fall | Gewinn aus Verkäufen innerhalb der Frist (Jahressumme) | Steuerpflichtig? |
|---|---|---|
| A | 999,99 € | nein |
| B | 1.000,00 € | ja – die vollen 1.000 € |
| C | 1.450,00 € | ja – die vollen 1.450 € |
| D | 25.000 €, aber nach mehr als einem Jahr verkauft | nein – zählt gar nicht mit |
Vereinfacht, ohne weitere private Veräußerungsgeschäfte im selben Jahr.
- Alles zählt zusammen: Auch Gewinne etwa aus Gold fließen in dieselbe Grenze ein.[2],[9]
- Ehepaare: Bei Zusammenveranlagung steht jedem Ehegatten mit eigenen Gewinnen die Freigrenze einzeln zu.[8]
Tiefer eintauchenRechenbeispiel: was ein Cent ausmachen kann
Du kaufst im Februar 0,05 BTC zum Beispielkurs von 60.000 € für 3.000 € und zahlst 15 € Gebühr. Im Oktober desselben Jahres verkaufst du alles zum Beispielkurs von 80.500 € für 4.025 € und zahlst 10 € Gebühr.
- Anschaffungskosten: 3.000 € + 15 € = 3.015 €
- Gewinn: 4.025 € − 10 € − 3.015 € = 1.000,00 € – die Freigrenze ist erreicht, alles ist steuerpflichtig.
- Bei einem Verkaufskurs von 80.499,80 € wären es 999,99 € – steuerfrei.
Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % macht dieser eine Cent rund 300 € Einkommensteuer aus (vereinfacht, ohne Zuschläge).
Welche Bitcoin hast du verkauft? FIFO je Wallet
Kannst du nachweisen, welche Bitcoin du verkauft hast, zählen genau diese. Sonst gilt für die Haltefrist FIFOGlossarFIFO (First in, first out)Steuerliche Reihenfolge-Regel: Lässt sich nicht nachweisen, welche Bitcoin du verkauft hast, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften als zuerst verkauft – je Wallet betrachtet.Im Glossar → („first in, first out“): Die zuerst gekauften Bitcoin gelten als zuerst verkauft. Für die Höhe des Gewinns ist dann grundsätzlich der Durchschnitt der Anschaffungskosten anzusetzen; vereinfachend darfst du auch dafür FIFO nutzen.[2]
Das gilt je WalletGlossarWallet (Bitcoin-Wallet)Software oder Gerät, das deine privaten Schlüssel verwaltet, Empfangsadressen erzeugt und Transaktionen signiert. Die Bitcoin selbst liegen nicht in der Wallet, sondern auf der Blockchain – die Wallet hält den Zugang dazu.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 2 – Erste Wallet einrichten →Im Glossar →: Die gewählte Methode behältst du dort bei, bis alle Bitcoin dieser Wallet verkauft sind.[2] Halte sie in deinen Unterlagen fest.
Beispiel: ein Sparplan, ein Teilverkauf
In deiner Wallet „Sparen“ liegen zwei Käufe (inklusive Gebühren). Du nutzt FIFO auch für den Gewinn.
| Kauf am | Menge | Anschaffungskosten | Frist am 20.02.2026 abgelaufen? |
|---|---|---|---|
| 10.01.2025 | 0,010 BTC | 900 € | ja – nicht mehr steuerbar seit 11.01.2026 |
| 15.10.2025 | 0,010 BTC | 1.050 € | nein – erst ab 16.10.2026 |
Am 20.02.2026 verkaufst du 0,015 BTC zum Beispielkurs von 100.000 € für 1.500 € (ohne Gebühren):
- 0,010 BTC aus dem Januar-Kauf: 100 € Gewinn, aber nicht steuerbar.
- 0,005 BTC aus dem Oktober-Kauf: Erlös 500 €, anteilige Kosten 525 €. Das sind 25 € Verlust innerhalb der Frist, den du angeben kannst.
Wechselgeld und Überträge zwischen eigenen Wallets
- Wechselgeld: Zahlst du mit Bitcoin, fließt oft ein Rest an eine eigene Adresse zurück (UTXO-ModellGlossarUTXO (Unspent Transaction Output)Ein noch nicht ausgegebener Ausgang einer früheren Transaktion – wie ein einzelner Geldschein in deiner Wallet. Bitcoin kennt keine Kontostände: Dein Guthaben ist die Summe aller UTXOs, die du mit deinen Schlüsseln ausgeben kannst.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 4 – Erste Auszahlung →Im Glossar →). Für diesen Rest gelten die ursprünglichen Anschaffungsdaten weiter.[2]
- Eigene Wallets: Schickst du Bitcoin von der Börse auf deine Hardware-WalletBegriffHardware-WalletEin eigenes kleines Gerät, das deine privaten Schlüssel offline aufbewahrt und Transaktionen intern unterschreibt.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 1 – Hardware-Wallets im Vergleich →Im Glossar →WerbungHersteller mit PartnerlinkAnbieter aus unserem VergleichBitBox02Hardware-Wallet · SchweizZu BitBox (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →Trezor SafeHardware-Wallet · TschechienZu Trezor (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →Blockstream JadeHardware-Wallet · Kanada/USAZu Blockstream Jade (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →COLDCARDHardware-Wallet · KanadaKeine Partnerschaft · Profil →LedgerHardware-Wallet · FrankreichKeine Partnerschaft · Profil →SeedSignerHardware-Wallet · Open-Source-Projekt (international)Keine Partnerschaft · Profil →Alle 6 im Vergleich – auch ohne Partnerschaft →Hardware-Wallets nur beim Hersteller oder bei autorisierten Händlern kaufen.*Werbelink: Eröffnest du darüber ein Konto oder kaufst etwas, erhalten wir eine Provision. Dein Preis ändert sich nicht. Wie wir Geld verdienen →, ist das keine Veräußerung, denn du überträgst sie nicht gegen Entgelt an einen Dritten.[2] Das Finanzamt kann aber eine Dokumentation von Umschichtungen verlangen; wir lesen das so, dass Überträge zwischen eigenen Wallets dazugehören.[2] Notiere also Datum, Menge und Transaktions-ID.
Getrennte Wallets fürs langfristige Sparen und fürs Ausgeben machen später leichter nachweisbar, welche Bitcoin schon länger als ein Jahr liegen. Wie du Belege ablegst, zeigt Dokumentation & Steuer-Tools.
Tauschen, bezahlen, verschenken: Was als Verkauf zählt
Veräußerung heißt: Du überträgst Bitcoin gegen Entgelt an einen Dritten – gegen Euro, gegen Waren und Dienstleistungen oder gegen andere Kryptowerte.[2] Steuerbar ist das wie jeder Verkauf nur innerhalb der Haltefrist.
| Vorgang | Steuerliche Einordnung (vereinfacht) |
|---|---|
| Bitcoin gegen Euro verkaufen | Veräußerung |
| Bitcoin gegen einen anderen Kryptowert oder einen StablecoinGlossarStablecoinKryptowert, dessen Wert an eine Währung wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt sein soll. Anders als Bitcoin hat ein Stablecoin einen Herausgeber – sein Wert hängt davon ab, dass dieser seine Reserven hält und zahlungsfähig bleibt.Im Glossar → tauschen | Veräußerung; für den neuen Wert beginnt eine neue Frist |
| Mit Bitcoin bezahlen, auch per Krypto-Karte | Veräußerung; als Erlös zählt der in Euro vereinbarte Preis |
| Mit Bitcoin über Lightning bezahlen | nicht ausdrücklich geregelt; naheliegend ist dieselbe Behandlung wie bei anderen Zahlungen |
| Bitcoin auf eine eigene Wallet übertragen | keine Veräußerung – aber dokumentieren |
| Bitcoin verschenken | keine Veräußerung; die beschenkte Person übernimmt dein Kaufdatum |
- Tausch: Als Erlös zählt der Marktkurs dessen, was du bekommst.[2] Welche Kursquellen zulässig sind, erklärt Dokumentation & Steuer-Tools.
- Bezahlen: Du kaufst im Mai 50.000 sats (0,0005 BTC) zum Beispielkurs von 60.000 € für 30 € und bezahlst damit im August ein Abendessen für 36 €. Das ist eine Veräußerung innerhalb der Frist mit 6 € Gewinn – für sich unproblematisch, aber er zählt zur Jahressumme für die Freigrenze. Bei Krypto-Karten reicht als Nachweis in der Regel die Kartenabrechnung.[2]
- Lightning: Das BMF-Schreiben erwähnt das Lightning-NetzwerkGlossarLightning-Netzwerk (Lightning Network)Eine zweite Ebene auf Bitcoin für schnelle, günstige Zahlungen. Über Zahlungskanäle werden Beträge außerhalb der Blockchain verschoben; nur das Öffnen und Schließen eines Kanals landet als normale Transaktion in einem Block.Im Lernpfad: Etappe 1 · Schritt 3 – Wie funktioniert Bitcoin? →Im Glossar → nicht.[2] Die Einordnung in der Tabelle ist unsere Ableitung aus den allgemeinen Regeln, keine Auskunft der Finanzverwaltung.
- Verschenken: Die Frist läuft bei der beschenkten Person weiter.[1] Ob Schenkungsteuer anfällt, erklärt Bitcoin verschenken & vererben.
Verluste: angeben lohnt sich
Verluste aus Verkäufen innerhalb der Frist darfst du nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Lohn, Miete oder Kapitalerträgen. Zuerst im selben Jahr; was übrig bleibt, mindert solche Gewinne im Vorjahr oder in späteren Jahren.[1] Dafür gibst du den Verlust in der Steuererklärung an.
Beispiel: 1.300 € Gewinn und 400 € Verlust innerhalb der Frist ergeben 900 € Gesamtgewinn – unter der Freigrenze, also steuerfrei.[1]
Verluste nach Ablauf der Frist zählen steuerlich nicht, genau wie Gewinne.[2]
Sonderfälle: Verleihen, Mining, viel Handel
- Verleihen (Lending): Die Erträge sind sonstige Einkünfte aus Leistungen.[2] Sie bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen mit anderen solchen Einkünften unter 256 € im Jahr liegen.[7] Die Haltefrist verlängert sich dadurch für Bitcoin nicht auf zehn Jahre.[2] Wer verleiht, gibt allerdings die Kontrolle über seine Bitcoin ab.
- Mining: Blockbelohnung und Transaktionsgebühren sind Einnahmen. Ist das Mining auf Wiederholung angelegt und auf Dauer gewinnträchtig, gilt es für die Finanzverwaltung schnell als gewerblich.[2] Kläre das vorher mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
- Häufiges Kaufen und Verkaufen kann als gewerblicher Handel gelten, mit anderen Regeln.[2]
- Bitcoin-Produkte im Wertpapierdepot werfen eigene Steuerfragen auf – siehe Bitcoin-ETPs im Depot.
Steuererklärung, Meldungen und Reform
Gewinne und Verluste aus Verkäufen innerhalb der Frist trägst du in der Einkommensteuererklärung in die Anlage SO ein, im Abschnitt „Private Veräußerungsgeschäfte – Andere Wirtschaftsgüter“.[10] Die Zahlen dafür liefern deine Abrechnungen. Bei mehreren Anbietern und Wallets hilft Software, die Käufe sammelt und Fristen nach FIFO ausrechnet – das Ergebnis prüfst du trotzdem selbst. Wie du Belege ablegst und einen Report prüfst, zeigt Dokumentation & Steuer-Tools.
Krypto-Anbieter erfassen seit 2026 Kundendaten und Transaktionen und melden sie jährlich bis zum 31. Juli an das Bundeszentralamt für Steuern – erstmals bis zum 31.07.2027.[11] Was gemeldet wird, erklärt DAC8 & Meldepflichten.
Zur Reform: Alles oben ist geltendes Recht (Stand: September 2026). Laut Auswertungen von Steuerkanzleien sieht ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ohne Haltefrist vor – für Kryptowerte, die nach dem 31.12.2026 angeschafft werden. Beschlossen ist das nicht; das Vorhaben wird noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.[12],[9] Den Stand verfolgen wir im Reform-Ticker. Einen Grund zur Eile gibt es daraus nicht.
Kurz-Check
Kurz-Check
Du tauschst Bitcoin, die du vor acht Monaten gekauft hast, gegen einen Stablecoin. Was gilt steuerlich?
Ein Tausch gegen einen anderen Kryptowert ist eine Veräußerung. Weil die Bitcoin noch kein Jahr bei dir lagen, zählt ein Gewinn zur Jahressumme für die Freigrenze. Für den Stablecoin beginnt eine neue Frist.
Häufige Fragen
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin nur kaufe und halte?
Nein. Steuerlich relevant wird es erst, wenn du Bitcoin veräußerst – also verkaufst, tauschst oder damit bezahlst.
Gilt die Freigrenze von 1.000 € pro Verkauf?
Nein. Sie gilt pro Kalenderjahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, also zum Beispiel auch für Gold. Liegt der Gesamtgewinn bei 1.000 € oder darüber, ist er vollständig steuerpflichtig.
Ist es steuerpflichtig, Bitcoin von der Börse auf meine Hardware-Wallet zu schicken?
Nein. Ein Übertrag zwischen deinen eigenen Wallets ist kein Verkauf. Notiere ihn trotzdem mit Datum, Menge und Transaktions-ID.
Was passiert, wenn ich mit Verlust verkaufe?
Verluste innerhalb der Haltefrist kannst du mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen – im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren. Gib sie dafür in der Steuererklärung an. Verluste nach Ablauf der Frist zählen nicht.
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Quellen13 Quellen · 7 Herausgeber
Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
- Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (GZ IV C 1 - S 2256/00042/064/043) – Bundesministerium der Finanzen, 06.03.2025 (abgerufen am 28.09.2026)
- Urteil vom 14.02.2023 – IX R 3/22 (Besteuerung von Kryptowährungen) – Bundesfinanzhof, 14.02.2023 (abgerufen am 28.09.2026)
- § 108 AO – Fristen und Termine – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
- § 187 BGB – Fristbeginn – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
- § 188 BGB – Fristende – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
- § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
- Private Veräußerungsgeschäfte: Erhöhung der Freigrenze auf 1.000 Euro – Lohnsteuer kompakt, 08.05.2024 (abgerufen am 28.09.2026)
- Bitcoin & Krypto: Haltefrist und Freigrenze 2026 – kleinstb.de (Steuerberatungs-Blog), 24.09.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
- Privates Veräußerungsgeschäft – Veräußerung aus Kryptowährungen – Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (abgerufen am 28.09.2026)
- Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 22.12.2025 (abgerufen am 28.09.2026)
- Krypto-Besteuerung ab 2027: Was der Referentenentwurf zur Abgeltungsteuer konkret vorsieht – Ruge Fehsenfeld (Steuerkanzlei), 10.09.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
- § 2 StBerG – Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
Dieser Artikel dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.