Freigrenze (1.000 €)
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen unter 1.000 € liegen. Ab 1.000 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig.
AuchFreigrenze 1.000 EuroFreigrenze § 23 EStG1.000-Euro-Grenze
Verkaufst du Bitcoin innerhalb der einjährigen HaltefristGlossarHaltefrist (Spekulationsfrist)In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf privat gehaltener Bitcoin steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG, Stand: September 2026). Jeder Kauf hat dabei seine eigene Frist.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar → mit Gewinn, bleibt dieser steuerfrei, solange dein Gesamtgewinn aus allen privaten VeräußerungsgeschäftenGlossarPrivates VeräußerungsgeschäftSteuerbegriff aus § 23 EStG: Verkaufst oder tauschst du privat gehaltene Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig – es sei denn, alle solchen Gewinne des Jahres bleiben zusammen unter der Freigrenze von 1.000 €.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar → im Kalenderjahr unter 1.000 € liegt.[1] Bis 2023 lag die Grenze bei 600 €.[2],[3]
Alles oder nichts
Eine Freigrenze ist kein Freibetrag: Erreichst du 1.000 €, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, zu deinem persönlichen Steuersatz.[1]
| Gesamtgewinn im Jahr | Davon steuerpflichtig |
|---|---|
| 999,99 € | 0 € |
| 1.000 € | 1.000 € |
| 1.450 € | 1.450 € |
Was mitzählt
- Gewinne und Verluste aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres werden verrechnet, etwa auch aus Gold.[1]
- Bitcoin, die du länger als ein Jahr gehalten hast, zählen nicht mit.[1]
- Gerechnet wird in Euro, auch wenn wir auf dieser Website Kurse in US-Dollar zeigen.[2]
- Zusammen veranlagte Ehepaare haben jeweils eine eigene Freigrenze.[3]
- Für Erträge etwa aus dem Verleihen von Bitcoin (Lending) gilt eine eigene Grenze: unter 256 € im Jahr.[4],[2]
Ein Referentenentwurf sieht vor, Kryptowerte, die nach dem 31.12.2026 angeschafft werden, mit 25 % Abgeltungsteuer zu besteuern; statt der Freigrenze gälte für sie der Sparer-Pauschbetrag.[5] Beschlossen ist das nicht (Stand: September 2026), den Verlauf zeigt der Reform-Ticker. Dieser Eintrag ist keine Steuerberatung.
Verwandte Begriffe
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- Dieser BegriffFreigrenze(1.000 €)
- Haltefrist (Spekulationsfrist)In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf privat gehaltener Bitcoin steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG, Stand: September 2026). Jeder Kauf hat dabei seine eigene Frist.
- Privates VeräußerungsgeschäftSteuerbegriff aus § 23 EStG: Verkaufst oder tauschst du privat gehaltene Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig – es sei denn, alle solchen Gewinne des Jahres bleiben zusammen unter der Freigrenze von 1.000 €.
- FIFO (First in, first out)Steuerliche Reihenfolge-Regel: Lässt sich nicht nachweisen, welche Bitcoin du verkauft hast, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften als zuerst verkauft – je Wallet betrachtet.
- DAC8 (EU-Meldepflicht für Kryptowerte)EU-Richtlinie, nach der Krypto-Anbieter seit 01.01.2026 Kundendaten und Transaktionen an die Steuerbehörden melden. In Deutschland setzt das KStTG sie um; die erste Meldung für 2026 ist bis 31.07.2027 fällig.
Ausführlich erklärt
In diesen Artikeln gehen wir in die Tiefe:
- Etappe 6 · Schritt 3Bitcoin & SteuernWann Bitcoin-Gewinne in Deutschland steuerfrei sind: Haltefrist, 1.000-€-Freigrenze, FIFO je Wallet, Tausch, Zahlungen und Verluste – mit Rechenbeispielen.
- Vertiefung · Etappe 6Dokumentation & Steuer-ToolsWelche Nachweise das Finanzamt bei Bitcoin verlangen kann, wie du sie mit wenig Aufwand sammelst und was Steuer-Tools wie Blockpit und CoinTracking leisten.
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Quellen5 Quellen · 4 Herausgeber
Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
- Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (BMF-Schreiben) – Bundesministerium der Finanzen, 06.03.2025 (abgerufen am 28.09.2026)
- Private Veräußerungsgeschäfte: Erhöhung der Freigrenze auf 1.000 Euro – Lohnsteuer kompakt, 08.05.2024 (abgerufen am 28.09.2026)
- § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
- Krypto-Besteuerung ab 2027: Was der Referentenentwurf zur Abgeltungsteuer konkret vorsieht – Ruge Fehsenfeld (Steuerkanzlei), 10.09.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
Dieser Eintrag dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.