AMLR (EU-Geldwäscheverordnung)
EU-Verordnung gegen Geldwäsche, die ab 10.07.2027 gilt. Sie verbietet Banken und Krypto-Dienstleistern anonyme Konten und begrenzt Barzahlungen im Handel auf 10.000 €. Selbstverwahrung von Bitcoin bleibt erlaubt.
AuchAnti-Money Laundering RegulationVerordnung (EU) 2024/1624EU-GeldwäscheverordnungGwVOEU-Geldwäschepaket
AMLR steht für Anti-Money Laundering Regulation, die Verordnung (EU) 2024/1624 gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie gilt ab 10.07.2027 unmittelbar in allen EU-Staaten. Zum selben Paket gehört die EU-Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main.[1],[3]
Was sie von Anbietern verlangt
- Kundenprüfung: Krypto-DienstleisterGlossarCASP (Krypto-Dienstleister)Unternehmen, das beruflich Dienstleistungen mit Kryptowerten für Kunden erbringt – etwa Handel, Tausch, Verwahrung oder Überweisungen. In der EU braucht jeder CASP eine Zulassung nach MiCA.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar → müssen wie Banken ihre Kunden identifizieren (KYCGlossarKYC (Know Your Customer)Pflicht regulierter Anbieter, dich vor Beginn der Geschäftsbeziehung zu identifizieren und etwa nach dem Zweck und, wenn nötig, der Herkunft deines Geldes zu fragen. Grundlage in Deutschland ist das Geldwäschegesetz.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 3 – Bitcoin kaufen →Im Glossar →), Transaktionen überwachen und Verdachtsfälle melden.
- Keine anonymen Konten: Banken und Krypto-Dienstleister dürfen weder anonyme Konten führen noch Konten, die Transaktionen anonymisieren oder stark verschleiern, auch nicht über „anonymitätsverstärkende Kryptowährungen“ (Art. 79). Anbieter von Hardware, Software und selbst verwahrten Wallets betrifft das nicht, solange sie keinen Zugang zu den Wallets ihrer Nutzer haben (Erwägungsgrund 160).[1]
- Bargeldgrenze: Händler und Dienstleister dürfen Barzahlungen über 10.000 € weder annehmen noch leisten; Zahlungen zwischen Privatleuten sind ausgenommen, Staaten dürfen niedrigere Grenzen festlegen (Art. 80).[1],[2]
Was das für dich bedeutet
Die AMLR verpflichtet Unternehmen, nicht dich. Bitcoin kaufen, halten und selbst verwahren bleibt erlaubt; Bitcoin ist auch kein Anonymitäts-Coin, alle Transaktionen stehen öffentlich in der Blockchain. Ausweisen musst du dich bei zugelassenen Anbietern schon heute.
Was bei Transfers zwischen Anbieter und eigener Wallet gilt, regelt die Travel RuleGlossarTravel Rule (Geldtransferverordnung)EU-Regel, nach der Krypto-Anbieter bei Übertragungen Angaben zu Absender und Empfänger mitschicken. Seit 30.12.2024 gilt zudem: Bei mehr als 1.000 € von oder an eine eigene Wallet prüft der Anbieter, ob die Adresse dir gehört.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 4 – Erste Auszahlung →Im Glossar →. Wie du deine Daten schützt, erklärt Privatsphäre mit Bitcoin.
Stand: September 2026.
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Diese Begriffe hängen direkt damit zusammen.
- Dieser BegriffAMLR(EU-Geldwäscheverordnung)
- KYC (Know Your Customer)Pflicht regulierter Anbieter, dich vor Beginn der Geschäftsbeziehung zu identifizieren und etwa nach dem Zweck und, wenn nötig, der Herkunft deines Geldes zu fragen. Grundlage in Deutschland ist das Geldwäschegesetz.
- Travel Rule (Geldtransferverordnung)EU-Regel, nach der Krypto-Anbieter bei Übertragungen Angaben zu Absender und Empfänger mitschicken. Seit 30.12.2024 gilt zudem: Bei mehr als 1.000 € von oder an eine eigene Wallet prüft der Anbieter, ob die Adresse dir gehört.
- CASP (Krypto-Dienstleister)Unternehmen, das beruflich Dienstleistungen mit Kryptowerten für Kunden erbringt – etwa Handel, Tausch, Verwahrung oder Überweisungen. In der EU braucht jeder CASP eine Zulassung nach MiCA.
- Selbstverwahrung (Self-Custody)Du hältst die privaten Schlüssel zu deinen Bitcoin selbst – in einer eigenen Wallet statt beim Anbieter. Niemand kann deine Bitcoin einfrieren. Aber niemand hilft dir, wenn du Seed-Phrase und Schlüssel verlierst.
- MiCA (Markets in Crypto-Assets)EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Seit 30.12.2024 brauchen Börsen, Broker und Verwahrer in der EU eine Zulassung; die letzte Übergangsfrist endete am 01.07.2026. MiCA regelt die Anbieter, nicht Bitcoin selbst.
Ausführlich erklärt
In diesen Artikeln gehen wir in die Tiefe:
- NachschlagenMiCA & RegulierungWas MiCA, KMAG und BaFin für dich bedeuten: Zulassung im ESMA-Register prüfen, Insolvenzschutz, keine Einlagensicherung, Travel Rule und AMLR ab 2027.
- Vertiefung · Etappe 5PrivatsphäreBitcoin ist pseudonym, nicht anonym. Wie Chain-Analyse funktioniert, was Börse und Finanzamt über dich wissen und wie du deine Privatsphäre legal schützt.
- Vertiefung · Etappe 4Peer-to-PeerBitcoin direkt von Mensch zu Mensch kaufen: wie Bisq, Hodl Hodl und Meetups funktionieren, wo die Risiken liegen und was rechtlich und steuerlich gilt.
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Quellen3 Quellen · 3 Herausgeber
Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.
- Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung – Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex), 31.05.2024 (abgerufen am 28.09.2026)
- New EU measures against money laundering and terrorist financing – Europäisches Parlament, 24.04.2024 (abgerufen am 28.09.2026)
- About AMLA – Anti-Money Laundering Authority (AMLA) (abgerufen am 28.09.2026)
Dieser Eintrag dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.