Glossar · Steuern & Recht

MiCA (Markets in Crypto-Assets)

EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Seit 30.12.2024 brauchen Börsen, Broker und Verwahrer in der EU eine Zulassung; die letzte Übergangsfrist endete am 01.07.2026. MiCA regelt die Anbieter, nicht Bitcoin selbst.

AuchMiCARMiCA-VerordnungVerordnung (EU) 2023/1114Markets in Crypto-Assets Regulation

Stand 28. September 20263 QuellenWeitere Begriffe mit M

Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen

MiCA ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Verordnung (EU) 2023/1114). Sie legt EU-weit fest, wer dir Bitcoin verkaufen oder für dich verwahren darf.[1]

Was MiCA regelt

  • Zulassung: Börsen, Broker, Bitcoin-Apps und Verwahrer sind GlossarCASP (Krypto-Dienstleister)Unternehmen, das beruflich Dienstleistungen mit Kryptowerten für Kunden erbringt – etwa Handel, Tausch, Verwahrung oder Überweisungen. In der EU braucht jeder CASP eine Zulassung nach MiCA.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar → und brauchen eine Erlaubnis ihrer nationalen Aufsicht, in Deutschland der GlossarBaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)Die deutsche Finanzaufsicht mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie ist in Deutschland für die Zulassung und Aufsicht von Krypto-Dienstleistern nach MiCA zuständig und warnt vor unerlaubten Angeboten.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 2 – Betrug erkennen →Im Glossar →. Banken und Wertpapierfirmen genügt eine Anzeige. Die Erlaubnis gilt in der ganzen EU.
  • Kundenschutz: unter anderem getrennte Verwahrung der Kundenwerte, ein Beschwerdeverfahren und klare Angaben zu Kosten und Risiken.
  • Stablecoins und neue Token bekommen eigene Regeln. Bitcoin betrifft das nicht, weil es keinen Herausgeber hat.[1]

Die wichtigsten Daten

MiCA gilt vollständig seit 30.12.2024. Bestehende Anbieter durften übergangsweise weitermachen – in Deutschland bis 31.12.2025, EU-weit längstens bis 01.07.2026. Seitdem braucht jeder Anbieter für Kunden in der EU eine MiCA-Zulassung oder -Anzeige (Stand: September 2026).[2],[3]

Was das für dich bedeutet

Prüfe vor der Anmeldung, ob ein Anbieter im MiCA-Register der GlossarESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)Die EU-Behörde für Wertpapier- und Finanzmärkte mit Sitz in Paris. Für dich wichtig ist ihr MiCA-Register: Dort stehen alle in der EU zugelassenen Krypto-Dienstleister.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar → steht. Eine Zulassung schützt nicht vor Kursverlusten, Betrug oder eigenen Fehlern, und eine GlossarEinlagensicherungGesetzlicher Schutz für Bankguthaben: bis 100.000 € pro Person und Bank, falls die Bank pleitegeht. Für Bitcoin gilt er in der Regel nicht – ebenso wenig wie die Anlegerentschädigung.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 1 – Verwahrung verstehen →Im Glossar → gibt es für Bitcoin nicht. Mehr in MiCA & Regulierung einfach erklärt.

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Ausführlich erklärt

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Quellen3 Quellen · 3 Herausgeber

Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.

  1. Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA) – Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex), 31.05.2023 (abgerufen am 28.09.2026)
  2. Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) – Interim MiCA Register – ESMA (abgerufen am 28.09.2026)
  3. § 50 KMAG – Übergangsvorschriften – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)

Dieser Eintrag dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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