Glossar · Steuern & Recht

Privates Veräußerungs­geschäft

Steuerbegriff aus § 23 EStG: Verkaufst oder tauschst du privat gehaltene Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig – es sei denn, alle solchen Gewinne des Jahres bleiben zusammen unter der Freigrenze von 1.000 €.

AuchSpekulationsgeschäft§ 23 EStGprivater VeräußerungsgewinnVeräußerung

Stand 28. September 20263 QuellenWeitere Begriffe mit P

Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern

Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn du etwas aus deinem Privatvermögen kaufst und innerhalb einer Frist wieder verkaufst oder tauschst. Für Bitcoin beträgt die Frist ein Jahr; dass Bitcoin darunter fällt, hat der Bundesfinanzhof 2023 bestätigt. Danach ist der Gewinn nicht steuerbar.[1],[2]

Was als Veräußerung zählt

  • Verkauf gegen Euro oder eine andere Währung,
  • Tausch gegen einen anderen Kryptowert, auch einen GlossarStablecoinKryptowert, dessen Wert an eine Währung wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt sein soll. Anders als Bitcoin hat ein Stablecoin einen Herausgeber – sein Wert hängt davon ab, dass dieser seine Reserven hält und zahlungsfähig bleibt.Im Glossar → – für das Erhaltene beginnt eine neue Frist,
  • Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoin.[3]

Kein Verkauf ist das Umbuchen zwischen deinen eigenen Wallets, denn dabei geht nichts gegen Entgelt an einen Dritten. Dokumentiere es trotzdem mit Datum, Menge und Transaktions-ID.[3]

Gewinn und Freigrenze

Gewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − Werbungskosten. Gebühren beim Kauf zählen zu den Anschaffungskosten, Gebühren beim Verkauf zu den Werbungskosten. Lässt sich nicht einzeln nachweisen, welche Bitcoin du verkauft hast, gelten für die Haltefrist je Wallet die zuerst gekauften als zuerst verkauft (GlossarFIFO (First in, first out)Steuerliche Reihenfolge-Regel: Lässt sich nicht nachweisen, welche Bitcoin du verkauft hast, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften als zuerst verkauft – je Wallet betrachtet.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar →).[1],[3]

Steuerfrei bleibt der Gewinn, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen weniger als 1.000 € betragen. Das ist eine GlossarFreigrenze (1.000 €)Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen unter 1.000 € liegen. Ab 1.000 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar →: 990 € Gewinn bleiben steuerfrei, 1.000 € sind komplett steuerpflichtig. Verluste verrechnest du nur mit solchen Gewinnen – im selben Jahr, im Vorjahr oder später.[1] Ein Verlust nach Ablauf der GlossarHaltefrist (Spekulationsfrist)In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf privat gehaltener Bitcoin steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG, Stand: September 2026). Jeder Kauf hat dabei seine eigene Frist.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar → zählt nicht.

Ob die Haltefrist für künftige Käufe wegfällt, ist politisch umstritten; ein Gesetz dazu gibt es nicht (Stand: September 2026) – siehe Reform-Ticker. Keine Steuerberatung.

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Ausführlich erklärt

In diesen Artikeln gehen wir in die Tiefe:

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Quellen3 Quellen · 3 Herausgeber

Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.

  1. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  2. Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22 – Bundesfinanzhof, 14.02.2023 (abgerufen am 28.09.2026)
  3. Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (BMF-Schreiben) – Bundesministerium der Finanzen, 06.03.2025 (abgerufen am 28.09.2026)

Dieser Eintrag dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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