Nachschlagen · Stand 28. September 2026

MiCA & Regulierung einfach erklärt

Was MiCA, KMAG und BaFin für dich bedeuten: Zulassung im ESMA-Register prüfen, Insolvenzschutz, keine Einlagensicherung, Travel Rule und AMLR ab 2027.

Einsteiger8 Min.13 Quellen

Kurz gesagt~39 Sek.
  1. 01MiCA regelt nicht Bitcoin, sondern die Anbieter: Wer in der EU Bitcoin für Kunden verkauft, verwahrt oder überträgt, braucht seit dem Ende der Übergangsfrist am 01.07.2026 eine Zulassung.
  2. 02Die Zulassung prüfst du selbst im ESMA-Register – anhand des Firmennamens aus dem Impressum, nicht der Marke.
  3. 03Für Bitcoin beim Anbieter gibt es keine Einlagensicherung. Nach § 45 KMAG gelten verwahrte Kryptowerte aber als dir gehörig und können bei einer Insolvenz ausgesondert werden – das kann dauern.
  4. 04Die Travel Rule erklärt, warum Börsen nach deiner Wallet fragen. Ab dem 10.07.2027 verbietet die AMLR anonyme Kryptokonten bei Anbietern – Selbstverwahrung bleibt erlaubt.
  5. 05Börsen und Kauf-Apps nehmen wir nur mit MiCA-Zulassung auf, Binance deshalb nicht (Stand: September 2026).

MiCA regelt nicht Bitcoin, sondern die Unternehmen, über die du Bitcoin kaufst und verwahrst. Ob ein Anbieter zugelassen ist, prüfst du selbst im ESMA-Register.

Regeln für Anbieter, nicht für Bitcoin

GlossarMiCA (Markets in Crypto-Assets)EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Seit 30.12.2024 brauchen Börsen, Broker und Verwahrer in der EU eine Zulassung; die letzte Übergangsfrist endete am 01.07.2026. MiCA regelt die Anbieter, nicht Bitcoin selbst.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar → ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Verordnung (EU) 2023/1114). Sie gilt seit dem 30.12.2024 in vollem Umfang.[1] Wer in der EU gewerblich Dienstleistungen mit Kryptowerten erbringt, braucht eine Zulassung. Banken und Wertpapierfirmen können ihr Angebot stattdessen vorab bei ihrer Aufsicht anzeigen.[1] Anbieter, die schon vorher nach nationalem Recht tätig waren, durften längstens bis zum 01.07.2026 ohne MiCA-Zulassung weiterarbeiten[1], in Deutschland nur bis zum 31.12.2025.[8]

MiCA zählt zehn Kryptowerte-Dienstleistungen auf. Für dich zählen vor allem drei: die Verwahrung von Kryptowerten für Kunden, der Tausch gegen Geld (Kauf und Verkauf gegen Euro) und die Übertragung im Auftrag von Kunden.[1] Ein zugelassenes Unternehmen heißt GlossarCASP (Krypto-Dienstleister)Unternehmen, das beruflich Dienstleistungen mit Kryptowerten für Kunden erbringt – etwa Handel, Tausch, Verwahrung oder Überweisungen. In der EU braucht jeder CASP eine Zulassung nach MiCA.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar → (engl. crypto-asset service provider, CASP).

Du selbst brauchst keine Erlaubnis, um Bitcoin zu kaufen, zu halten oder selbst zu verwahren.

Tiefer eintauchenWas MiCA nicht erfasst

Bitcoin hat keinen Herausgeber. Die Pflichten für Anbieter neuer Kryptowerte, etwa ein eigenes Whitepaper, gelten nicht für Kryptowerte, die als Gegenleistung für die Pflege des Netzwerks automatisch geschürft werden.[1] Ebenfalls nicht erfasst sind Hersteller von Hard- und Software für selbst verwaltete Wallets und Dienste, die ausschließlich dezentral ohne Vermittler laufen.[1]

Wer ist wer?

Begriff Was es ist Was es für dich bedeutet
MiCA EU-Verordnung, gilt unmittelbar in allen EU-Staaten[1] Gleiche Mindeststandards für alle zugelassenen Anbieter
GlossarKMAG (Kryptomärkteaufsichtsgesetz)Das deutsche Begleitgesetz zur EU-Verordnung MiCA. Es macht die BaFin zur zuständigen Aufsicht, stellt Krypto-Dienstleistungen ohne Zulassung unter Strafe und schützt verwahrte Kryptowerte, wenn der Anbieter insolvent wird.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 1 – Verwahrung verstehen →Im Glossar → Kryptomärkteaufsichtsgesetz, das deutsche Begleitgesetz zu MiCA Regelt u. a., dass verwahrte Kryptowerte bei einer Insolvenz dir zugeordnet werden (§ 45)[7]
GlossarBaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)Die deutsche Finanzaufsicht mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie ist in Deutschland für die Zulassung und Aufsicht von Krypto-Dienstleistern nach MiCA zuständig und warnt vor unerlaubten Angeboten.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 2 – Betrug erkennen →Im Glossar → Deutsche Finanzaufsicht Lässt Anbieter mit Sitz in Deutschland zu[5] und warnt vor unerlaubten Angeboten[6]
GlossarESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)Die EU-Behörde für Wertpapier- und Finanzmärkte mit Sitz in Paris. Für dich wichtig ist ihr MiCA-Register: Dort stehen alle in der EU zugelassenen Krypto-Dienstleister.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar → Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Führt das EU-weite Register der zugelassenen Anbieter[2]

Ein Anbieter braucht keine deutsche Zulassung. Mit einer MiCA-Zulassung aus einem EU-Staat darf er nach vorheriger Anzeige in der ganzen EU arbeiten (EU-Pass).[5] Seinen Sitz muss er in einem EU-Staat haben.[1] Entscheidend ist also: Er ist zugelassen, und Deutschland gehört zu seinen gemeldeten Ländern.

So prüfst du die Zulassung selbst

Die ESMA rät ausdrücklich, den eigenen Anbieter im Register nachzuschlagen.[4] Die Kurzfassung steht in Den richtigen Anbieter wählen. Hier siehst du, wie du einen Registereintrag liest.

Schritt 1: Den Rechtsträger finden

Im Register steht nicht die Marke, sondern die Firma dahinter. Du findest sie im Impressum, in den AGB oder in der App unter „Rechtliches“. Die Bildschirme zeigen eine erfundene „Musterbörse“.

Wo du in einer App die Angaben zur Zulassung findest

Schritt 1Angaben zur Aufsicht stehen meist unter „Rechtliches“, „Impressum“ oder „Über uns“. (1) Prüfe sie vor der ersten Einzahlung, nicht danach.
Schritt 2(1) Notiere den genauen Firmennamen – nach ihm suchst du im Register. (2) Fehlt „Verwahrung“ bei den Diensten, darf der Anbieter deine Bitcoin nicht für dich aufbewahren. (3) Die Kennung (LEI) hilft, wenn mehrere Firmen ähnlich heißen. Alle Angaben sind erfunden.
Schritt 3Seriöse Anbieter erklären, wie sie Kundenwerte trennen. (1) Der Hinweis auf fehlende Einlagensicherung ist ehrlich, kein Warnsignal. (2) Wie Euro-Guthaben geschützt sind, steht in den Kundeninformationen. Fehlen solche Angaben, frag beim Support nach.

Beispielhafte Darstellung – echte Apps sehen im Detail anders aus.

Schritt 2: Im ESMA-Register nachschlagen

Die ESMA veröffentlicht ihr vorläufiges MiCA-Register als CSV-Dateien und aktualisiert es wöchentlich. Du brauchst die Datei „Crypto-asset service providers“ (CASPS.csv).[2] Öffne sie in einem Tabellenprogramm oder Texteditor und suche nach dem Firmennamen. Am 24.09.2026 standen dort rund 360 Anbieter, knapp 100 davon aus Deutschland (eigene Auswertung).[3]

Neue Meldungen der nationalen Behörden erscheinen dort nicht sofort.[2] Von der BaFin zugelassene Anbieter findest du zusätzlich in der BaFin-Unternehmensdatenbank und im Bundesanzeiger.[5]

Schritt 3: Den Eintrag lesen

Die wichtigsten Spalten, am erfundenen Beispiel der Musterbörse:[3]

Spalte Beispiel (erfunden) Worauf du achtest
ae_lei_name Musterbörse Europe GmbH Muss zum Namen im Impressum passen.
ae_competentAuthority / ae_homeMemberState Federal Financial Supervisory Authority (BaFin) / DE Welche Behörde beaufsichtigt den Anbieter, aus welchem Land stammt die Zulassung?
ae_website www.musterboerse.example Stimmt die Web-Adresse genau mit der Seite überein, die du nutzt? Gefälschte Kopien tragen oft sehr ähnliche Namen.
ac_serviceCode a. custody … c. exchange … j. transfer Erlaubte Dienste: „a“ Verwahrung, „c“ Tausch gegen Geld, „j“ Transfers.
ac_serviceCode_cou AT|BE|…|DE|… Länder, in denen der Anbieter tätig sein will. Sitzt er nicht in Deutschland, muss DE dabei sein.
ac_authorisationEndDate leer Steht hier ein Datum, ist die Zulassung beendet.

Hinter einer Marke können mehrere Firmen stehen. Anbieter · BörseKrakenGroße Kryptobörse mit EU-Zulassung aus Irland: einfacher App-Kauf oder Orderbuch, Auszahlung auch per Lightning.Aufsicht: MiCA (CBI Irland) · geprüft 09/2026Kosten: App 1 % plus Spread; Kraken Pro 0,40 % Maker / 0,80 % Taker (Stand 09/2026)Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Unser Profil →WerbungZu Kraken (Werbelink, öffnet neues Fenster)auf kraken.com*Werbelink: Eröffnest du darüber ein Konto oder kaufst etwas, erhalten wir eine Provision. Dein Preis ändert sich nicht. Wie wir Geld verdienen →18+ · Kryptowerte schwanken stark, Totalverlust möglich. Keine Einlagensicherung. etwa ist mit zwei irischen Gesellschaften eingetragen: Die eine betreibt die Handelsplattform, die andere verwahrt die Kryptowerte der Kundschaft und tauscht sie gegen Euro (Stand: 24.09.2026).[3]

Schritt 4: Gegencheck machen

Die ESMA führt außerdem eine Liste nicht konformer Anbieter.[2] Steht dein Anbieter dort, ist das ein klares Stoppsignal. Fehlt er, beweist das nichts: Am 24.09.2026 hatte die Liste 173 Einträge, 164 davon von der italienischen Aufsicht (eigene Auswertung).[2] Die BaFin warnt zudem regelmäßig vor Serien von Websites, die über Kontaktformulare Daten sammeln und an unerlaubte Handelsplattformen weitergeben.[6]

Kurz-Check

Du findest den Markennamen einer App nicht im ESMA-Register. Was ist der sinnvollste nächste Schritt?

Was eine Zulassung dir bringt – und was nicht

MiCA verpflichtet zugelassene Anbieter unter anderem zu Folgendem:[1]

  • Getrennte Verwahrung: Die Bitcoin der Kunden werden getrennt von den eigenen Beständen geführt, auch auf der Blockchain, und sind rechtlich vom Vermögen des Anbieters getrennt. Seine Gläubiger sollen bei einer Insolvenz nicht darauf zugreifen können.
  • Kein Griff in die Kundenkasse: Kundenwerte dürfen nicht für eigene Rechnung verwendet werden.
  • Euro bei einer Bank: Kundengelder in Euro müssen spätestens bis zum Ende des folgenden Werktags bei einer Bank oder Zentralbank liegen, auf Konten getrennt von denen des Anbieters.
  • Haftung: Gehen Kundenwerte durch einen Vorfall verloren, der dem Anbieter zuzurechnen ist, haftet er – begrenzt auf den Marktwert zum Zeitpunkt des Verlusts.

In Deutschland kommt § 45 KMAG hinzu: Kryptowerte, die ein Institut für dich verwahrt, gelten als dir gehörig – auch dein Anteil an gemeinsam verwahrten Beständen. Das gilt nicht, wenn du erlaubt hast, dass für Rechnung des Anbieters oder Dritter über sie verfügt wird.[7] Bei einer Insolvenz können sie deshalb ausgesondert werden, das kann aber dauern. Nach unserem Verständnis greift diese Regel vor allem bei Anbietern mit Sitz in Deutschland; bei Anbietern aus anderen EU-Staaten zählt vor allem die Trennungspflicht aus MiCA. Ausnahmen, Kosten und Lehren aus früheren Pleiten stehen in Verwahrung verstehen.

Keine Einlagensicherung für Bitcoin

Die gesetzliche GlossarEinlagensicherungGesetzlicher Schutz für Bankguthaben: bis 100.000 € pro Person und Bank, falls die Bank pleitegeht. Für Bitcoin gilt er in der Regel nicht – ebenso wenig wie die Anlegerentschädigung.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 1 – Verwahrung verstehen →Im Glossar → schützt Bankguthaben bis 100.000 € pro Kunde und Bank. Kryptowerte sind laut BaFin in der Regel nicht abgesichert – außer, ein Kryptowert gilt als Wertpapier oder es geht um Fondsanteile.[9] Für Bitcoin beim Anbieter gibt es diesen Schutz also nicht. Wie dein Euro-Guthaben beim Anbieter geschützt ist, steht in seinen Kundeninformationen.

Eine Zulassung schützt auch nicht vor Kursverlusten, ist kein Gütesiegel für niedrige Gebühren oder guten Service und garantiert nicht, dass du auf eine eigene Wallet auszahlen kannst. Sie ist eine Mindestvoraussetzung, keine Empfehlung. Weitere Kriterien findest du in Den richtigen Anbieter wählen.

Kurz-Check

Deine Börse mit Sitz in Deutschland wird insolvent. Was schützt deine dort verwahrten Bitcoin?

Travel Rule: warum die Börse nach deiner Wallet fragt

Seit dem 30.12.2024 gilt die überarbeitete EU-Geldtransferverordnung, kurz GlossarTravel Rule (Geldtransferverordnung)EU-Regel, nach der Krypto-Anbieter bei Übertragungen Angaben zu Absender und Empfänger mitschicken. Seit 30.12.2024 gilt zudem: Bei mehr als 1.000 € von oder an eine eigene Wallet prüft der Anbieter, ob die Adresse dir gehört.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 4 – Erste Auszahlung →Im Glossar →: Angaben zu Absender und Empfänger müssen eine Übertragung begleiten, ähnlich wie bei einer Banküberweisung.[10]

Spürbar wird das bei Auszahlungen an eine selbst verwahrte Adresse: Der Anbieter muss Angaben zu dir und zum Empfänger erfassen. Bei mehr als 1.000 € muss er zusätzlich feststellen, ob die Adresse dir gehört oder von dir kontrolliert wird. Dasselbe gilt, wenn du mehr als 1.000 € aus einer selbst verwahrten Wallet an deinen Anbieter sendest.[10] In der Praxis geschieht das etwa per signierter Nachricht aus deiner Wallet oder mit einer kleinen Testüberweisung. Das ist Routine, kein Verdacht gegen dich. Die einzelnen Schritte zeigt Deine erste Auszahlung auf die eigene Wallet.

AMLR ab 2027: keine anonymen Konten bei Anbietern

Ab dem 10.07.2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung GlossarAMLR (EU-Geldwäscheverordnung)EU-Verordnung gegen Geldwäsche, die ab 10.07.2027 gilt. Sie verbietet Banken und Krypto-Dienstleistern anonyme Konten und begrenzt Barzahlungen im Handel auf 10.000 €. Selbstverwahrung von Bitcoin bleibt erlaubt.Im Glossar → unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.[11] Für Bitcoin sind zwei Punkte wichtig:

  • Keine anonymen Kryptokonten: Banken, Finanzinstitute und Krypto-Dienstleister dürfen keine anonymen Kryptowertekonten führen und keine Konten, die Transaktionen anonymisieren oder stark verschleiern.[11]
  • Selbst verwahrte Adressen: Anbieter müssen das Geldwäscherisiko von Transfers an und von solchen Adressen bewerten und passende Maßnahmen ergreifen, etwa zusätzliche Angaben zu Herkunft und Ziel der Kryptowerte verlangen.[11]

Bist du bei einem zugelassenen Anbieter ohnehin mit Ausweis registriert, ändert sich wenig. Rechne aber damit, dass er bei Einzahlungen aus deiner Wallet nach der Herkunft fragt. Dokumentiere Käufe und Überträge deshalb sauber. Die Selbstverwahrung bleibt erlaubt: Laut den Erwägungsgründen gilt das Verbot nicht für Anbieter von Hard- und Software für selbst verwahrte Wallets, solange sie weder Zugang zu den Wallets noch Kontrolle darüber haben.[11] Mehr dazu in Privatsphäre mit Bitcoin.

Wenn ein Anbieter keine Zulassung hat

Seit dem 01.07.2026 müssen nicht zugelassene Anbieter laut ESMA sofort aufhören, neue Kunden aufzunehmen und zu werben, und ihr EU-Geschäft geordnet abwickeln. Ihre Kundinnen und Kunden genießen nicht den Schutz von MiCA, auch nicht den Schutz der Kundenwerte. Die ESMA rät ihnen, zeitnah zu handeln und ihre Kryptowerte zu einem zugelassenen Anbieter oder auf eine eigene Wallet zu übertragen. Die Anbieter sollen dafür eine Frist nennen, nach der verbliebene Positionen automatisch geschlossen werden – lies ihre Mitteilungen deshalb genau.[4] Prüfe beim Übertragen jede Adresse doppelt und teste zuerst mit einem kleinen Betrag.

Unternehmen aus Drittstaaten dürfen Kunden in der EU ohne Zulassung nur bedienen, wenn diese ausschließlich aus eigener Initiative auf sie zukommen. Wirbt das Unternehmen – oder jemand in seinem Namen – in der EU, gilt diese Ausnahme nicht.[1]

Beispiel Binance

Binance zog am 24.06.2026 seinen Zulassungsantrag in Griechenland zurück.[12] Kurz darauf teilte das Unternehmen EU-Kunden mit, keine neuen Registrierungen mehr anzunehmen und seine Dienste einzuschränken; laut Medienberichten will es eine Zulassung in Frankreich beantragen.[13] Im ESMA-Register der zugelassenen Anbieter stand Binance am 24.09.2026 nicht (eigene Prüfung).[3]

Deshalb verlinken wir Binance nicht: BegriffBörse (Krypto-Börse)Handelsplattform, auf der Käufer und Verkäufer Bitcoin über ein Orderbuch miteinander handeln.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar →WerbungZugelassene Anbieter mit PartnerlinkAnbieter aus unserem VergleichBISONBörse · MiCA (BaFin)Zu BISON (Werbelink, öffnet neues Fenster)KrakenBörse · MiCA (CBI Irland)Zu Kraken (Werbelink, öffnet neues Fenster)BitvavoBörse · MiCA (AFM Niederlande)Zu Bitvavo (Werbelink, öffnet neues Fenster)Alle 7 im Vergleich – auch ohne Partnerschaft →*Werbelink: Eröffnest du darüber ein Konto oder kaufst etwas, erhalten wir eine Provision. Dein Preis ändert sich nicht. Wie wir Geld verdienen →18+ · Kryptowerte schwanken stark, Totalverlust möglich. Keine Einlagensicherung. und Kauf-Apps nehmen wir nur mit MiCA-Zulassung auf – egal, ob sie nur Bitcoin oder auch andere Kryptowerte anbieten (siehe Methodik). Das ist keine Aussage über Technik oder Sicherheit der Plattform. Erhält Binance eine Zulassung, prüfen wir es wie jeden anderen Anbieter. P2P-Marktplätze ohne Zulassung wie Anbieter · BörseBisqDezentrale Open-Source-Börse für den Handel von Mensch zu Mensch – ohne Konto, ohne Identitätsprüfung, ohne Verwahrung.Keine Zulassung – Open-Source-Software ohne Betreiberfirma · geprüft 09/2026Kosten: Bisq 1: 0,15 % Maker / 1,15 % Taker in BTC; Bisq Easy: keine Handelsgebühr … (Stand 09/2026)Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 1 – Wege zu Bitcoin →Unser Profil →Offizielle Website ↗ oder Anbieter · BörseHodl HodlP2P-Marktplatz nur für Bitcoin: Handel direkt mit anderen Menschen über eine Treuhand, ohne Identitätsprüfung.Keine Zulassung in der EU – nicht im ESMA-Register · geprüft 09/2026Kosten: 0,75 % je Handelspartner, Mindestgebühr meist bis 5 $; zzgl. Netzwerkgebühren (Stand 09/2026)Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 1 – Wege zu Bitcoin →Unser Profil →Offizielle Website ↗ nennen wir nur als gekennzeichnete Alternative, ohne Werbelink.

Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Ist Bitcoin in Deutschland erlaubt?

Ja. Kaufen, Halten, Senden und Selbstverwahren sind erlaubt. MiCA richtet sich an Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Kryptowerte anbieten – nicht an dich und nicht an Bitcoin selbst.

Woran erkenne ich, ob meine Börse zugelassen ist?

Suche den Firmennamen aus Impressum oder AGB im MiCA-Register der ESMA. Dort stehen Behörde, Zulassungsdatum, erlaubte Dienste und die Länder, in denen der Anbieter tätig sein darf. Von der BaFin zugelassene Anbieter findest du auch in der BaFin-Unternehmensdatenbank.

Sind meine Bitcoin bei einer zugelassenen Börse abgesichert wie ein Sparbuch?

Nein. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für Bankeinlagen, Kryptowerte sind in der Regel nicht geschützt. Zugelassene Anbieter müssen Kundenwerte aber getrennt vom eigenen Vermögen halten, und nach § 45 KMAG gelten verwahrte Kryptowerte als dem Kunden gehörig.

Warum will meine Börse wissen, wem die Wallet gehört?

Das verlangt die EU-Geldtransferverordnung (Travel Rule). Bei Auszahlungen über 1.000 € an eine selbst verwahrte Adresse und bei Einzahlungen über 1.000 € von dort muss der Anbieter prüfen, ob die Adresse dir gehört oder von dir kontrolliert wird. Das ist Routine, kein Verdacht.

Darf ich Bitcoin auch nach 2027 selbst verwahren?

Ja. Die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) verbietet ab dem 10.07.2027 anonyme Konten bei Anbietern. Anbieter von Hard- und Software für selbst verwahrte Wallets sind ausgenommen, solange sie weder Zugang zu den Wallets noch Kontrolle darüber haben.

Was mache ich, wenn mein Anbieter keine Zulassung hat?

Die ESMA rät, zeitnah zu handeln und die Kryptowerte zu einem zugelassenen Anbieter oder auf eine eigene Wallet zu übertragen. Prüfe dabei jede Adresse doppelt und teste zuerst mit einem kleinen Betrag.

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Quellen13 Quellen · 5 Herausgeber

Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.

  1. Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA) – Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex), 31.05.2023 (abgerufen am 28.09.2026)
  2. Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) – Interim MiCA Register – Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), Stand 24.09.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  3. Interim MiCA Register – Authorised crypto-asset service providers (CASPS.csv), eigene Auswertung – ESMA, Stand 24.09.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  4. Public Statement: ESMA calls on unauthorised crypto-asset service providers to wind down orderly, while also safeguarding clients’ interests, as MiCA transitional period ends – ESMA, 23.06.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  5. Kryptowerte-Dienstleistungen – BaFin (abgerufen am 28.09.2026)
  6. Warnung: Plattformreihe „KI-gestützte Krypto-Handelsplattform“ – BaFin, 23.09.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  7. § 45 KMAG – Zuordnung verwahrter Kryptowerte, Kosten der Aussonderung – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen am 28.09.2026)
  8. § 50 KMAG – Übergangsvorschriften – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen am 28.09.2026)
  9. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung – BaFin (abgerufen am 28.09.2026)
  10. Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte (Geldtransferverordnung) – Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex), 31.05.2023 (abgerufen am 28.09.2026)
  11. Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (AMLR) – Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex), 31.05.2024 (abgerufen am 28.09.2026)
  12. Binance withdraws Greek MiCA bid but vows to remain in the EU – CoinDesk, 24.06.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
  13. Binance Tells EU Users It Will No Longer Provide Services After Failing to Secure MiCA License – CoinDesk, 26.06.2026 (abgerufen am 28.09.2026)

Dieser Artikel dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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