Nachschlagen · Stand 28. September 2026

DAC8 & Meldepflichten: Was Krypto-Anbieter dem Finanzamt melden

Seit 2026 erfassen Krypto-Anbieter Steuer-ID und Transaktionen und melden sie ans BZSt. Was gemeldet wird, ab wann und was das für dich bedeutet.

Einsteiger5 Min.14 Quellen

Kurz gesagt~30 Sek.
  1. 01Seit dem 01.01.2026 erfassen Krypto-Anbieter in der EU nach der Richtlinie DAC8 Kunden- und Transaktionsdaten. In Deutschland regelt das das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG).
  2. 02Gemeldet werden deine Identität mit Steuer-ID und je Kryptowert Jahressummen von Käufen, Verkäufen, Tausch und Übertragungen – auch Auszahlungen auf deine eigene Wallet.
  3. 03Die erste Meldung für 2026 ist bis zum 31.07.2027 fällig. Das Bundeszentralamt für Steuern leitet die Daten an dein Finanzamt weiter.
  4. 04DAC8 ist keine neue Steuer. Die Meldung zeigt nicht, wann du verkaufte Bitcoin gekauft hast – deine eigenen Unterlagen bleiben entscheidend.

Seit 2026 erfassen Krypto-Anbieter in der EU, wer bei ihnen Bitcoin kauft, verkauft und überträgt, und melden das einmal im Jahr an die Steuerbehörden. Das Finanzamt sieht damit viel – aber nicht alles, was es für deine Steuer braucht.

DAC8 und KStTG

GlossarDAC8 (EU-Meldepflicht für Kryptowerte)EU-Richtlinie, nach der Krypto-Anbieter seit 01.01.2026 Kundendaten und Transaktionen an die Steuerbehörden melden. In Deutschland setzt das KStTG sie um; die erste Meldung für 2026 ist bis 31.07.2027 fällig.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar → ist die EU-Richtlinie 2023/2226. Sie verpflichtet Krypto-Anbieter, Daten ihrer Kundschaft an die Steuerbehörden zu melden, und beruht auf dem OECD-Standard CARF (Crypto-Asset Reporting Framework).[1] Deutschland setzt sie mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) um; die Pflichten gelten erstmals für das Kalenderjahr 2026.[2]

  • Wer meldet: Krypto-Dienstleister (GlossarCASP (Krypto-Dienstleister)Unternehmen, das beruflich Dienstleistungen mit Kryptowerten für Kunden erbringt – etwa Handel, Tausch, Verwahrung oder Überweisungen. In der EU braucht jeder CASP eine Zulassung nach MiCA.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar →), deren Herkunftsland nach MiCA Deutschland ist, sowie weitere Anbieter mit Sitz oder Geschäftstätigkeit hier.[4] Ist dein Anbieter in einem anderen EU-Staat zugelassen, meldet er dort. Die Daten kommen dann über den Austausch der EU-Staaten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an.[1],[9]
  • Was erfasst ist: Bitcoin zählt zu den meldepflichtigen Kryptowerten.[3]

Was gemeldet wird

Der Anbieter meldet einmal im Jahr für das Vorjahr – keine Einzelbuchungen, sondern Jahressummen je Kryptowert. Vereinfacht:[7]

Kategorie Inhalt der Meldung
Deine Identität Name, Anschrift, Staat(en) der steuerlichen Ansässigkeit, Steuer-ID, Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort
Käufe gegen Euro oder andere staatliche Währungen gezahlte Bruttosumme, Anzahl der Einheiten und der Transaktionen
Verkäufe gegen Euro oder andere staatliche Währungen erhaltene Bruttosumme, Anzahl der Einheiten und der Transaktionen
Tausch gegen andere Kryptowerte Marktwert, Einheiten und Anzahl, für beide Richtungen
Sonstige ein- und ausgehende Übertragungen Marktwert, Einheiten und Anzahl, nach Art der Übertragung, soweit bekannt
Auszahlungen an Adressen ohne bekannten Anbieter – etwa deine eigene Wallet Marktwert und Einheiten

Was die Meldung zeigt – und was nicht

Anna kauft 2026 per GlossarSparplan (Bitcoin-Sparplan)Automatischer Kauf von Bitcoin in festen Abständen mit einem festen Betrag, etwa 50 $ im Monat. Ein Sparplan nimmt dir die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt ab, verspricht aber keine höhere Rendite.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 4 – Sparplan einrichten →Im Glossar → zwölfmal Bitcoin für je 100 €, zusammen 0,0150 BTC. Im November verkauft sie 0,0050 BTC für 400 €, im Dezember zahlt sie 0,0100 BTC auf ihre GlossarHardware-WalletEin eigenes kleines Gerät, das deine privaten Schlüssel offline aufbewahrt und Transaktionen intern unterschreibt. Der Schlüssel verlässt das Gerät nie – Schadsoftware auf deinem Computer kommt nicht an ihn heran.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 1 – Hardware-Wallets im Vergleich →Im Glossar → aus. Die Meldung ihres Anbieters sähe vereinfacht so aus – in Euro, weil der Anbieter in der Währung meldet, in der gezahlt wurde:[7]

Position Summe 2026 Einheiten Anzahl
Käufe gegen Euro 1.200 € 0,0150 BTC 12
Verkäufe gegen Euro 400 € 0,0050 BTC 1
Auszahlung an Adresse ohne bekannten Anbieter Marktwert 850 € 0,0100 BTC –

Die gesetzliche Liste nennt weder einen Kontostand noch, wann die verkauften Bitcoin gekauft wurden.[7] Ob Annas Verkauf steuerpflichtig ist, steht deshalb nicht darin. Das hängt davon ab, ob die GlossarHaltefrist (Spekulationsfrist)In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf privat gehaltener Bitcoin steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG, Stand: September 2026). Jeder Kauf hat dabei seine eigene Frist.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar → abgelaufen war – hatte Anna schon vor 2026 Bitcoin beim selben Anbieter, können ältere verkauft worden sein – und wie hoch ihr Gesamtgewinn im Jahr ist. Die Meldung ist ein Hinweis für das Finanzamt, keine Steuerberechnung; den Rest belegt Anna mit ihren Unterlagen.

Ab wann: die Zeitleiste

  1. 17.10.2023

    DAC8 beschlossen

    Die EU verabschiedet die Richtlinie (EU) 2023/2226.[1]

  2. 24.12.2025

    KStTG in Kraft

    Das deutsche Umsetzungsgesetz vom 22.12.2025 tritt in Kraft.[2]

  3. 01.01.2026

    Erfassung beginnt

    Erstes Meldejahr; Neukunden geben vor der ersten meldepflichtigen Transaktion eine Selbstauskunft ab.[2],[5]

  4. 01.01.2027

    Frist für Bestandskunden

    Bis dahin müssen Anbieter auch die Angaben ihrer Kundschaft von vor 2026 eingeholt haben.[5]

  5. 31.07.2027

    Erste Meldung an das BZSt

    Meldung für 2026, danach jedes Jahr bis zum 31. Juli für das Vorjahr.[2]

  6. 30.09.2027

    Erster Austausch in der EU

    Die EU-Staaten tauschen die Daten erstmals aus, danach jedes Jahr bis zum 30. September.[1],[9]

Die Selbstauskunft: warum dein Anbieter nach der Steuer-ID fragt

Damit die Meldung dir zugeordnet werden kann, holt der Anbieter eine Selbstauskunft ein: Name, Anschrift, jeder Staat deiner steuerlichen Ansässigkeit mit Steuer-ID und Geburtsdatum.[2] Deine elfstellige Steuer-ID steht etwa im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.[11]

  • Neukunden geben sie ab, bevor sie meldepflichtige Transaktionen ausführen können.[5]
  • Bestandskunden, die ihr Konto bis zum 31.12.2025 eröffnet haben, werden bis zum 01.01.2027 angefragt.[5]
  • Keine Antwort: Es folgen Erinnerung und Mahnung. Fehlen die Angaben bei Bestandskunden weiter, muss der Anbieter meldepflichtige Transaktionen sperren – frühestens 60, spätestens 90 Tage nach der ersten Aufforderung. Reichst du die Angaben nach, kann es weitergehen.[6]
  • Änderungen: Erfährt der Anbieter etwa von einem Umzug ins Ausland, fordert er eine neue Selbstauskunft an. Du musst sie in der Frist abgeben, die er dir setzt.[2]
  • Bußgeld: Wer die Selbstauskunft vorsätzlich oder leichtfertig nicht, falsch, unvollständig oder zu spät abgibt, handelt ordnungswidrig. Möglich sind Geldbußen bis zu 50.000 €.[10]

Was mit den Daten passiert

  • An dein Finanzamt: Das BZSt leitet die Daten von Personen, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, an die zuständige Landesfinanzbehörde weiter.[9]
  • In andere Staaten: Bist du in einem anderen EU-Staat oder einem Drittstaat mit entsprechender Vereinbarung steuerlich ansässig, gehen die Daten dorthin.[9]
  • Information an dich: Vor der ersten Meldung muss dir der Anbieter mitteilen, dass Daten erhoben und gemeldet werden, und dich über deine Rechte informieren.[8]
  • Aufbewahrung: Anbieter und BZSt bewahren die Daten zehn Jahre auf.[2],[9]

Was DAC8 für dich bedeutet

Keine neue Steuer

DAC8 ist eine Meldepflicht, keine Steuer. Für Bitcoin im Privatvermögen gilt weiter (Stand: September 2026): Gewinne sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Innerhalb dieser Frist bleiben sie steuerfrei, solange dein Gesamtgewinn aus solchen Verkäufen im Jahr unter 1.000 € liegt (Freigrenze).[13] Details stehen in Bitcoin & Steuern in Deutschland, die Debatte um die Haltefrist im Reform-Ticker.

Mehr Rückfragen möglich

Weil Kaufdaten fehlen, kann die Meldung Rückfragen auslösen. Das Finanzamt kann Nachweise etwa per Fragebogen anfordern und im Einzelfall nach der Herkunft der Mittel, nach Beständen zum 31.12., nach genutzten Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes fragen.[12] Mit Kaufbelegen, Jahresexporten und einer Liste deiner Überträge kannst du antworten – wie du das aufbaust, zeigt Dokumentation & Steuer-Tools.

Selbstverwahrung: erlaubt, aber nicht unsichtbar

Bitcoin auf deine eigene Wallet auszuzahlen, ist erlaubt und kein Verkauf. Die Auszahlung steht aber mit Menge und Marktwert in der Meldung deines Anbieters.[7] Was danach in deiner GlossarSelbstverwahrung (Self-Custody)Du hältst die privaten Schlüssel zu deinen Bitcoin selbst – in einer eigenen Wallet statt beim Anbieter. Niemand kann deine Bitcoin einfrieren. Aber niemand hilft dir, wenn du Seed-Phrase und Schlüssel verlierst.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 1 – Verwahrung verstehen →Im Glossar → Wallet passiert, meldet nach unserem Verständnis niemand automatisch – erst wenn Bitcoin wieder bei einem Anbieter eingehen, erscheinen sie in dessen Meldung.[7] Die Blockchain ist aber öffentlich: Kennt das Finanzamt eine deiner Adressen, kann es damit deine Angaben prüfen.[12] Mehr dazu in Privatsphäre mit Bitcoin.

Tiefer eintauchenWenn frühere Erklärungen lückenhaft waren

Wer nachträglich, aber vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkennt, dass eine abgegebene Steuererklärung unrichtig oder unvollständig war und dadurch Steuern zu niedrig festgesetzt werden können oder schon wurden, muss das dem Finanzamt unverzüglich anzeigen und richtigstellen.[14] Lass dich dabei von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater unterstützen.

Checkliste

Bereit für die Meldepflichten

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Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Meldet meine Hardware-Wallet etwas an das Finanzamt?

Nein. Eine Hardware-Wallet ist ein Gerät, kein Anbieter. Die Auszahlung von der Börse auf die Wallet steht aber in der Meldung der Börse – mit Menge und Marktwert.

Muss ich wegen DAC8 mehr Steuern zahlen?

Nein. DAC8 führt keine neue Steuer ein und ändert weder Haltefrist noch Freigrenze. Das Finanzamt erfährt nur mehr über deine Transaktionen bei Anbietern.

Was passiert, wenn ich meine Steuer-ID nicht angebe?

Als Neukunde kannst du dann keine meldepflichtigen Transaktionen ausführen. Bestandskunden werden erinnert und gemahnt; fehlen die Angaben weiter, muss der Anbieter meldepflichtige Transaktionen spätestens 90 Tage nach der ersten Aufforderung sperren. Wer die Selbstauskunft vorsätzlich oder leichtfertig nicht, falsch oder zu spät abgibt, riskiert außerdem eine Geldbuße bis zu 50.000 €.

Sieht das Finanzamt meinen Kontostand bei der Börse?

Nicht über die Meldung: Sie enthält Jahressummen, aber keinen Kontostand. Im Einzelfall kann das Finanzamt deine Bestände zum 31.12. jedoch bei dir erfragen.

Werden auch Anbieter außerhalb Deutschlands erfasst?

Innerhalb der EU ja: Anbieter melden an die Behörde ihres Herkunftslandes, die EU-Staaten tauschen die Daten aus. Anbieter ohne MiCA-Zulassung, die in der EU tätig sind, müssen sich in einem EU-Staat registrieren und dort melden – außer sie melden bereits in einem Drittstaat, der mit der EU Daten austauscht.

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Quellen14 Quellen · 4 Herausgeber

Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.

  1. DAC8 – Directive (EU) 2023/2226 on administrative cooperation in the field of taxation – Europäische Kommission (abgerufen am 28.09.2026)
  2. Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 22.12.2025 (abgerufen am 28.09.2026)
  3. § 1 KStTG – Begriffsbestimmungen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  4. § 2 KStTG – Anwendungsbereich – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  5. § 7 KStTG – Frist zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  6. § 8 KStTG – Durchsetzung von Mitwirkungspflichten – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  7. § 11 KStTG – Zu meldende Informationen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  8. § 13 KStTG – Information der zu meldenden Nutzer – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  9. § 16 KStTG – Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  10. § 18 KStTG – Bußgeldvorschriften – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  11. Die Identifikationsnummer – Bundeszentralamt für Steuern (abgerufen am 28.09.2026)
  12. Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (GZ IV C 1 - S 2256/00042/064/043) – Bundesministerium der Finanzen, 06.03.2025 (abgerufen am 28.09.2026)
  13. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  14. § 153 AO – Berichtigung von Erklärungen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)

Dieser Artikel dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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