Glossar · Kaufen & Handel

Travel Rule (Geldtransferverordnung)

EU-Regel, nach der Krypto-Anbieter bei Übertragungen Angaben zu Absender und Empfänger mitschicken. Seit 30.12.2024 gilt zudem: Bei mehr als 1.000 € von oder an eine eigene Wallet prüft der Anbieter, ob die Adresse dir gehört.

AuchTFRTransfer of Funds RegulationGeldtransferverordnungVerordnung (EU) 2023/1113Eigentumsnachweis

Stand 28. September 20262 QuellenWeitere Begriffe mit T

Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 4 – Erste Auszahlung

Mit dem Geld „reisen“ Angaben zu Absender und Empfänger – wie bei einer Banküberweisung. In der EU regelt das die Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113, für Kryptowerte seit dem 30.12.2024; Details legen Leitlinien der EU-Bankenaufsicht EBA fest.[1],[2]

Was die Regel verlangt

  • Zwischen zwei Anbietern: Schickst du Bitcoin von einer Börse zu einer anderen, übermitteln die Anbieter Namen und Konto- bzw. Adressangaben beider Seiten, beim Absender auch etwa Anschrift oder Geburtsdatum. Eine Mindestgrenze gibt es nicht.[1],[2]
  • Von oder an eine eigene Wallet: Bei mehr als 1.000 € muss der Anbieter prüfen, ob die Adresse dir gehört oder von dir kontrolliert wird. Maßgeblich ist der Euro-Wert zum Zeitpunkt der Übertragung.[2]

So weist du nach, dass die Adresse dir gehört

Üblich sind zwei Wege, die auch die EBA nennt: Du signierst mit deiner Wallet eine vorgegebene Nachricht – der private Schlüssel verlässt dabei das Gerät nicht. Oder du schickst einen festgelegten Kleinstbetrag von der Adresse an den Anbieter („Satoshi-Test“).[2] Nicht jede Wallet kann Nachrichten signieren; dann bleibt etwa der Satoshi-Test. Eine geprüfte Adresse kann der Anbieter vormerken (GlossarWhitelist (Adressbuch)Liste von Auszahlungsadressen, die du bei deinem Anbieter vorab hinterlegt und bestätigt hast. Ist sie aktiv, gehen Auszahlungen nur an diese Adressen – ein wirksamer Schutz, falls jemand in dein Konto eindringt.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 4 – Erste Auszahlung →Im Glossar →) und muss sie dann meist nicht erneut prüfen.

Was das für dich bedeutet

Die Abfrage ist normal, Selbstverwahrung bleibt erlaubt. Lass deine Adresse am besten vor der ersten größeren Auszahlung prüfen, nicht erst unter Zeitdruck. Den Ablauf zeigt Deine erste Auszahlung auf die eigene Wallet.

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Ausführlich erklärt

In diesen Artikeln gehen wir in die Tiefe:

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Quellen2 Quellen · 2 Herausgeber

Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.

  1. Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte – Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex), 31.05.2023 (abgerufen am 28.09.2026)
  2. Travel Rule Guidelines (EBA/GL/2024/11) – Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), 04.07.2024 (abgerufen am 28.09.2026)

Dieser Eintrag dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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