Glossar · Kaufen & Handel

KYC (Know Your Customer)

Pflicht regulierter Anbieter, dich vor Beginn der Geschäftsbeziehung zu identifizieren und etwa nach dem Zweck und, wenn nötig, der Herkunft deines Geldes zu fragen. Grundlage in Deutschland ist das Geldwäschegesetz.

AuchKnow Your CustomerKundenidentifizierungIdentitätsprüfungVerifizierungLegitimation

Stand 28. September 20263 QuellenWeitere Begriffe mit K

Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 3 – Bitcoin kaufen

KYC steht für „Know Your Customer“ („Kenne deinen Kunden“): die Identitätsprüfung, die Banken, Börsen und Bitcoin-Apps durchführen müssen, bevor du bei ihnen kaufen kannst. Sie soll Geldwäsche und Terrorfinanzierung erschweren.

Was geprüft wird

Nach dem Geldwäschegesetz muss ein Anbieter unter anderem:

  • dich identifizieren und deine Angaben überprüfen,
  • den Zweck der Geschäftsbeziehung erfragen,
  • klären, ob du eine politisch exponierte Person bist,
  • die Geschäftsbeziehung laufend überwachen – soweit nötig auch mit Blick auf die Herkunft deines Geldes.[1]

Zur Identitätsprüfung dienen etwa ein amtlicher Lichtbildausweis, die Online-Ausweisfunktion (eID) oder eine qualifizierte elektronische Signatur.[2] In der Praxis läuft das oft per GlossarVideo-Ident (Videoidentifizierung)Verfahren, bei dem du dich per Videochat mit deinem Ausweis identifizierst, statt in eine Filiale zu gehen. Anbieter nutzen es für die gesetzlich vorgeschriebene KYC-Prüfung; Betrüger missbrauchen es für Konten in fremdem Namen.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 3 – Bitcoin kaufen →Im Glossar →.

Was das für dich bedeutet

  • Belege bereithalten: Bei größeren Beträgen fragen Anbieter oft nach der Herkunft des Geldes, etwa per Gehaltsabrechnung, Erbschein oder Verkaufsbeleg.
  • Privatsphäre: Nach dem KYC ist dein Name mit deinen Käufen und den GlossarBitcoin-AdresseEine Zeichenfolge wie „bc1q…“, an die dir jemand Bitcoin senden kann. Sie wird meist aus einem öffentlichen Schlüssel abgeleitet, lässt sich ohne Risiko für dein Guthaben weitergeben und sollte für jede Zahlung neu erzeugt werden.Im Lernpfad: Etappe 5 · Schritt 4 – Erste Auszahlung →Im Glossar → verknüpft, an die du auszahlst.

Ab dem 10.07.2027 verbietet die EU-Geldwäscheverordnung GlossarAMLR (EU-Geldwäscheverordnung)EU-Verordnung gegen Geldwäsche, die ab 10.07.2027 gilt. Sie verbietet Banken und Krypto-Dienstleistern anonyme Konten und begrenzt Barzahlungen im Handel auf 10.000 €. Selbstverwahrung von Bitcoin bleibt erlaubt.Im Glossar → Krypto-Anbietern ausdrücklich, anonyme Konten zu führen.[3] Bitcoin ohne KYC gibt es weiterhin, etwa über GlossarP2P-Handel (Peer-to-Peer-Handel)Direkter Kauf oder Verkauf von Bitcoin zwischen Privatpersonen, oft über Software, die die Bitcoin bis zum Zahlungseingang in einer Treuhand-Adresse sperrt. Mehr Privatsphäre, aber mehr Aufwand und eigene Betrugsrisiken.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 2 – Betrug erkennen →Im Glossar → – mit eigenen Risiken, siehe Peer-to-Peer & Bitcoin ohne KYC.

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Ausführlich erklärt

In diesen Artikeln gehen wir in die Tiefe:

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Quellen3 Quellen · 2 Herausgeber

Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.

  1. § 10 GwG – Allgemeine Sorgfaltspflichten – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  2. § 12 GwG – Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 28.09.2026)
  3. Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche (AMLR) – Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex), 31.05.2024 (abgerufen am 28.09.2026)

Dieser Eintrag dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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