Glossar · Kaufen & Handel

Video-Ident (Videoidentifizierung)

Verfahren, bei dem du dich per Videochat mit deinem Ausweis identifizierst, statt in eine Filiale zu gehen. Anbieter nutzen es für die gesetzlich vorgeschriebene KYC-Prüfung; Betrüger missbrauchen es für Konten in fremdem Namen.

AuchVideoidentVideo-IdentifizierungVideoIdentOnline-Identifizierung

Stand 28. September 20262 QuellenWeitere Begriffe mit V

Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 3 – Bitcoin kaufen

Beim Video-Ident zeigst du geschultem Personal eines Identifizierungsdienstes per Smartphone oder Laptop deinen Ausweis und dein Gesicht. Anbieter nutzen das für die GlossarKYC (Know Your Customer)Pflicht regulierter Anbieter, dich vor Beginn der Geschäftsbeziehung zu identifizieren und etwa nach dem Zweck und, wenn nötig, der Herkunft deines Geldes zu fragen. Grundlage in Deutschland ist das Geldwäschegesetz.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 3 – Bitcoin kaufen →Im Glossar →-Prüfung bei der Kontoeröffnung.

Was die BaFin vorschreibt

Für Unternehmen unter Aufsicht der GlossarBaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)Die deutsche Finanzaufsicht mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie ist in Deutschland für die Zulassung und Aufsicht von Krypto-Dienstleistern nach MiCA zuständig und warnt vor unerlaubten Angeboten.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 2 – Betrug erkennen →Im Glossar → gelten die Regeln aus deren Rundschreiben 3/2017 (Stand: September 2026):[1]

  • nur Ende-zu-Ende-verschlüsselte Videochats,
  • du kippst den Ausweis vor der Kamera; mindestens drei zufällig gewählte Sicherheitsmerkmale werden geprüft,
  • Vorder- und Rückseite des Ausweises und du selbst werden im Bild festgehalten, dein Gesicht wird mit dem Ausweisfoto verglichen,
  • du gibst eine Ziffernfolge (TAN) ein, die du während des Gesprächs per SMS oder E-Mail bekommst.

Manche Anbieter bieten alternativ die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises an.

Weitere Maschen zeigt Betrug erkennen & vermeiden.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen direkt damit zusammen.

Ausführlich erklärt

In diesen Artikeln gehen wir in die Tiefe:

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Quellen2 Quellen · 2 Herausgeber

Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.

  1. Rundschreiben 3/2017 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren – BaFin, 10.04.2017 (abgerufen am 28.09.2026)
  2. Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch – Verbraucherzentrale, 07.10.2025 (abgerufen am 28.09.2026)

Dieser Eintrag dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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