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Haltefrist-Rechner
Trag ein, wann du wie viel gekauft hast. Du siehst für jeden Kauf, ab welchem Tag er in Deutschland steuerfrei ist – und was ein Verkauf heute steuerlich bedeutet.
Im LernpfadEtappe 4 · KaufenEtappe 6 · Absichern & dranbleiben
- Rechnet
- lokal, in deinem Browser
- Eingaben
- bleiben auf deinem Gerät
- Kurs
- 86.329 $ BTC/USD
- Quellen
- 9 · Stand 27.09.2026
- Beratung
- keine – Bildung statt Empfehlung
Offener RechenwegSo rechnen wir
Annahmen, Formeln und Grenzen – zum Aufklappen
Die Regel: mehr als ein Jahr
In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoin im Privatvermögen nur steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf „nicht mehr als ein Jahr“ liegt.[1] Das Finanzministerium ordnet Bitcoin genau dort ein und verlängert die Frist bei Bitcoin auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn du sie verleihst.[6] Für jeden Kauf läuft eine eigene Frist – auch für jede einzelne Sparplan-Ausführung.
Woher die Kurse kommen
Du gibst nur Datum und Betrag ein. Den Kurs am Kauftag nehmen wir aus unserer Kurshistorie (Tagesschlusskurse, vor allem von Bitstamp), den aktuellen Kurs live. Ist eine Quelle nicht erreichbar, rechnen wir mit dem letzten bekannten Stand und sagen das dazu.
Angezeigt wird in US-Dollar. Die Steuer rechnen wir in Euro, weil das Finanzamt in Euro rechnet: Maßgeblich ist, was du beim Kauf bezahlt und beim Verkauf erhalten hast. Wir nähern das mit dem Euro-Tageskurs an – einen Tageskurs aus einer einheitlichen Quelle lässt das Finanzministerium für die Bewertung zu.[6] In deiner Steuererklärung gelten die Beträge aus deinen Abrechnungen, samt Gebühren.
So berechnen wir das Fristende
Für Fristen im Steuerrecht gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.[2] Daraus folgt:
- Der Kauftag zählt nicht mit. Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf.[3]
- Sie endet ein Jahr später mit Ablauf des Tages, der dieselbe Zahl trägt wie der Kauftag.[4] Ein Verkauf an genau diesem Tag ist also noch steuerpflichtig.
- Steuerfrei ist ein Verkauf ab dem Tag danach.
- Kauf am 29. Februar: Fehlt dieser Tag im Folgejahr, endet die Frist am letzten Tag des Monats – also am 28. Februar.[4]
| Kauf am | Fristende (noch steuerpflichtig) | Steuerfrei ab | Fall |
|---|---|---|---|
| 15.03.2025 | 15.03.2026 | 16.03.2026 | Normalfall |
| 31.01.2025 | 31.01.2026 | 01.02.2026 | Monatsende |
| 29.02.2024 | 28.02.2025 | 01.03.2025 | Schaltjahr, § 188 Abs. 3 BGB |
| 31.12.2025 | 31.12.2026 | 01.01.2027 | Jahreswechsel |
Wochenende und Feiertage verschieben nichts. Die Abgabenordnung verlängert zwar Fristen, die auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag enden, bis zum nächsten Werktag.[2] Für diese Haltefrist gilt das nach gängiger Auffassung aber nicht; so hat es auch das Finanzgericht Köln entschieden.[5] Ein, zwei Tage Puffer schaden trotzdem nicht – etwa wegen der Uhrzeit, die deine Plattform aufzeichnet.
Welche Bitcoin verkaufst du? FIFO
Lässt sich nicht nachweisen, welche Coins du verkauft hast, gelten die zuerst gekauften als zuerst verkauft („first in, first out“). Das gilt je Wallet bzw. Konto.[6] Der Rechner ordnet einen Verkauf deshalb der Reihe nach deinen ältesten Käufen zu. Liegen deine Bitcoin an mehreren Orten, rechne jede Wallet einzeln. Beim Gewinn verwenden wir ebenfalls FIFO, was das Finanzministerium als Vereinfachung zulässt.[6]
Die Freigrenze von 1.000 € – kein Freibetrag
Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Frist bleiben steuerfrei, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres zusammenweniger als 1.000 € betragen.[1] Bis einschließlich 2023 lag die Grenze bei 600 €.[6]
- 999,99 € Gewinn: steuerfrei.
- 1.000,00 € Gewinn: die vollen 1.000 € sind steuerpflichtig – mit deinem persönlichen Steuersatz.
Das ist der Unterschied zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag: Ein Freibetrag bliebe immer steuerfrei, besteuert würde nur der Rest. Bei der Freigrenze wird ab Erreichen der Grenze alles steuerpflichtig.[7] Die Grenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, also zum Beispiel auch für Gold. Verluste innerhalb der Frist darfst du nur mit solchen Gewinnen verrechnen – im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren.[1]
Was der Rechner nicht abbildet
- Tausch von Bitcoin gegen andere Kryptowerte: Er gilt als Verkauf, und für das Erhaltene beginnt eine neue Frist.[6]
- Gebühren (sie mindern den Gewinn) und deine genauen Kurse – wir rechnen mit Tageskursen. Außerdem Überträge zwischen Wallets und die Durchschnittsmethode.
- Geplante Gesetzesänderungen. Ein Entwurf aus dem Finanzministerium sieht vor, Kryptowerte, die nach dem 31.12.2026 gekauft werden, ohne Haltefrist mit 25 % Abgeltungsteuer zu besteuern. Beschlossen ist das nicht (Stand: 28.09.2026); der Rechner bildet das geltende Recht ab.[7]
Österreich und Schweiz – kurz
- Österreich: Seit dem 1. März 2022 sind Gewinne aus Kryptowährungen Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden mit 27,5 % besteuert – unabhängig von einer Haltedauer. Das betrifft Bitcoin, die nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden; für älteres „Altvermögen“ gilt weiter die alte Jahresfrist. Der Tausch in eine andere Kryptowährung ist steuerneutral, und inländische Anbieter ziehen die Kapitalertragsteuer seit 2024 direkt ab.[8] Ein Haltefrist-Rechner hilft dir in Österreich deshalb nur beim Altvermögen.
- Schweiz: Kursgewinne im Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei, Verluste dafür nicht abziehbar. Ausnahme ist der gewerbsmäßige Handel. Dafür zählen Bitcoin zum Vermögen und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer, bewertet zum Kurs am Jahresende.[9]
Quellen9 Quellen · 6 Herausgeber
Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte – Bundesamt für Justiz (abgerufen am 28.09.2026)
- § 108 AO – Fristen und Termine – Bundesamt für Justiz (abgerufen am 27.09.2026)
- § 187 BGB – Fristbeginn – Bundesamt für Justiz (abgerufen am 27.09.2026)
- § 188 BGB – Fristende – Bundesamt für Justiz (abgerufen am 27.09.2026)
- Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 23 EStG – Anschaffung und Veräußerung (Fristberechnung) – Haufe (Kommentar) (abgerufen am 28.09.2026)
- Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (BMF-Schreiben) – Bundesministerium der Finanzen, 06.03.2025 (abgerufen am 27.09.2026)
- Bitcoin & Krypto Haltefrist 2026: 1-Jahres-Regel & Abschaffung – kleinstb.de (Steuerberatung), 24.09.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
- Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen – Bundesministerium für Finanzen (Österreich) (abgerufen am 27.09.2026)
- Kryptowährungen – Besteuerung – Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV (abgerufen am 27.09.2026)
Quelle
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