Bitcoin & Steuern in Österreich und der Schweiz im Überblick
Bitcoin-Steuern im Vergleich: Österreich nimmt 27,5 % auf Gewinne aus Neuvermögen, die Schweiz lässt private Kursgewinne frei, erhebt aber Vermögenssteuer.
Kurz gesagt~36 Sek.
- 01Österreich: Gewinne aus Bitcoin, die nach dem 28.02.2021 gekauft wurden, kosten 27,5 % – egal, wie lange du sie hältst. Die steuerfreie Haltefrist gilt nur noch für Altbestände.
- 02Österreichische Anbieter ziehen die KESt automatisch ab. Bei ausländischen Anbietern gibst du die Gewinne selbst in der Steuererklärung an.
- 03Schweiz: Private Kursgewinne sind grundsätzlich steuerfrei, Verluste nicht abziehbar. Dafür zählen deine Bitcoin jedes Jahr zum steuerbaren Vermögen.
- 04Wer in der Schweiz sehr aktiv oder auf Kredit handelt, kann als gewerbsmässig gelten und versteuert Gewinne dann als Einkommen.
- 05Maßgeblich ist in der Regel dein steuerlicher Wohnsitz, nicht der Sitz des Anbieters. Allgemeine Information, keine Steuerberatung (Stand: September 2026).
Vorher gutBitcoin & Steuern
Wer in Wien wohnt, zahlt auf Bitcoin, die nach Februar 2021 gekauft wurden, auch nach Jahren noch Steuer auf den Kursgewinn. Wer in Zürich wohnt, zahlt darauf in der Regel nichts – dafür zählen die Bitcoin jedes Jahr zum steuerbaren Vermögen. Hier siehst du die wichtigsten Unterschiede, auch im Vergleich zu Deutschland. Allgemeine Information, keine Steuerberatung (Stand: September 2026).
Drei Länder im Vergleich
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| Verkauf mit Gewinn (privat) | Nach mehr als einem Jahr nicht steuerbar; davor steuerpflichtig, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne im Jahr 1.000 € oder mehr betragen[11] | 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer (Kauf nach dem 28.02.2021)[1] | Grundsätzlich steuerfreier Kapitalgewinn[4] |
| Tausch in einen anderen Kryptowert | Gilt als Verkauf, die Frist beginnt neu[11] | Steuerneutral, die Anschaffungskosten gehen über[1] | Wie ein Verkauf – privat grundsätzlich steuerfrei[4] |
| Bezahlen mit Bitcoin | Gilt als Verkauf[11] | Steuerpflichtig wie ein Verkauf[1] | Wie ein Verkauf – privat grundsätzlich steuerfrei[4] |
| Verluste | siehe Deutschland-Artikel | Mit anderen Kapitaleinkünften verrechenbar[1] | Nicht abziehbar[4] |
| Verschenken & vererben | siehe Verschenken & vererben | Derzeit keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer[3] | Sache der Kantone; der Bund erhebt keine[6] |
| Meldungen der Anbieter an Steuerbehörden | DAC8: Datenerhebung seit 2026, erster Austausch bis 30.09.2027[12] | Wie Deutschland (DAC8)[12] | Frühestens ab 2027[10] |
| Aufsicht über Anbieter | MiCA, zuständig ist die BaFin[13] | MiCA, zuständig ist die FMA[13] | Geldwäschereigesetz, meist über eine Selbstregulierungsorganisation (SRO)[7],[8] |
Welche Spalte für dich gilt, hängt in der Regel von deinem steuerlichen Wohnsitz ab – nicht davon, wo deine BörseGlossarBörse (Krypto-Börse)Handelsplattform, auf der Käufer und Verkäufer Bitcoin über ein Orderbuch miteinander handeln. Der Preis entsteht aus Angebot und Nachfrage, die Gebühren folgen meist dem Maker-Taker-Modell.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 1 – Wege zu Bitcoin →Im Glossar → sitzt.[1],[2] Die deutsche Spalte zeigt geltendes Recht; ob die Haltefrist fällt, verfolgt der Reform-Ticker.
Österreich: 27,5 % – egal, wie lange du hältst
Seit dem 01.03.2022 zählen Kryptowährungen wie Bitcoin in Österreich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Kursgewinne kosten 27,5 %, unabhängig von einer HaltefristGlossarHaltefrist (Spekulationsfrist)In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf privat gehaltener Bitcoin steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG, Stand: September 2026). Jeder Kauf hat dabei seine eigene Frist.Im Lernpfad: Etappe 6 · Schritt 3 – Bitcoin & Steuern →Im Glossar →. Der Satz erhöht nicht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.[1]
Neuvermögen und Altvermögen
- Neuvermögen – gekauft nach dem 28.02.2021: Es gelten die 27,5 %.[1]
- Altvermögen – gekauft bis zum 28.02.2021: Es gelten die alten Regeln. Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr ist nicht steuerbar.[1],[2]
Tiefer eintauchenAltbestände: Worauf du achten solltest
Der Vorteil zählt nur, wenn du das Kaufdatum belegen kannst. Bewahre Kaufbelege, Kontoauszüge und Exporte deiner damaligen BörseBegriffBörse (Krypto-Börse)Handelsplattform, auf der Käufer und Verkäufer Bitcoin über ein Orderbuch miteinander handeln.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar →WerbungZugelassene Anbieter mit PartnerlinkAnbieter aus unserem VergleichBISONBörse · MiCA (BaFin)Zu BISON (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →KrakenBörse · MiCA (CBI Irland)Zu Kraken (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →BitvavoBörse · MiCA (AFM Niederlande)Zu Bitvavo (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →CoinbaseBörse · MiCA (CSSF Luxemburg)Zu Coinbase (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →BitpandaBörse · MiCA (FMA/BaFin/MFSA)Zu Bitpanda (Werbelink, öffnet neues Fenster)Für dein Land ohne PartnerlinkKeine Partnerschaft · Profil →Alle 7 im Vergleich – auch ohne Partnerschaft →*Werbelink: Eröffnest du darüber ein Konto oder kaufst etwas, erhalten wir eine Provision. Dein Preis ändert sich nicht. Wie wir Geld verdienen →18+ · Kryptowerte schwanken stark, Totalverlust möglich. Keine Einlagensicherung. auf; getrennte Wallets für Alt- und Neubestand erleichtern die Zuordnung.
Tauschst du Altbestände in einen anderen Kryptowert, wird der neue Bestand laut Steuerberatern zu Neuvermögen – mit dem Wert beim Tausch als Anschaffungskosten. Spätere Gewinne daraus kosten dann 27,5 %.[2] Lass so einen Tausch vorher prüfen.
Was steuerpflichtig ist
| Vorgang | In Österreich |
|---|---|
| Bitcoin gegen Euro oder eine andere Währung wie US-Dollar verkaufen | Realisierung – 27,5 % auf den Gewinn[1] |
| Mit Bitcoin eine Ware oder Dienstleistung bezahlen | Realisierung[1] |
| Bitcoin gegen einen anderen Kryptowert tauschen | Keine Realisierung; die Anschaffungskosten gehen auf den neuen Kryptowert über[1] |
| Bitcoin verleihen (Lending) | Laufende Einkünfte, in der Regel 27,5 % bei Zufluss[1] |
| Mining | Laufende Einkünfte; ist das Mining gewerblich, gilt der normale Einkommensteuertarif[1] |
Gebühren beim Kauf mindern als Anschaffungsnebenkosten deinen Gewinn. Andere Kosten wie Strom oder Hardware sind nicht abziehbar, solange du nicht die Regelbesteuerungsoption wählst.[1]
Der gleitende Durchschnittspreis
Kaufst du nacheinander Bitcoin und hältst sie in derselben Wallet, bilden alle Käufe einen gemeinsamen Durchschnittspreis.[1] Das Beispiel rechnet in Euro, weil das Finanzamt in Euro rechnet; die Kurse sind Beispielwerte, Gebühren sind weggelassen.
| Menge | Kurs je BTC | Betrag | |
|---|---|---|---|
| Kauf 1 | 0,1 BTC | 60.000 € | 6.000 € |
| Kauf 2 | 0,1 BTC | 80.000 € | 8.000 € |
| Bestand und Durchschnittspreis | 0,2 BTC | 70.000 € | 14.000 € |
| Verkauf | 0,1 BTC | 74.000 € | 7.400 € Erlös |
| Gewinn | 7.400 € − 7.000 € = 400 € | ||
| KESt 27,5 % | 110 € |
Die KESt zieht der Anbieter ab
Seit dem 01.01.2024 behalten inländische Anbieter die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % ein und führen sie ans Finanzamt ab. Damit ist die Einkommensteuer abgegolten, du musst diese Gewinne nicht mehr selbst erklären. Seit 2025 muss dir der Anbieter auf Verlangen außerdem ein Steuerreporting erstellen, etwa für einen Verlustausgleich.[1]
Bei einem ausländischen Anbieter zieht niemand KESt ab. Dann gibst du die Gewinne selbst in deiner Einkommensteuererklärung an.[2]
Verluste verrechnest du mit anderen Kapitaleinkünften wie Dividenden oder Aktiengewinnen[1], aber nicht mit Gehalt oder anderen Einkunftsarten.[2]
Schenkung und Aufsicht
- Schenkung und Erbschaft: Österreich erhebt derzeit keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Für bestimmte Schenkungen gibt es aber eine Meldepflicht beim Finanzamt.[3] Ob deine Bitcoin-Schenkung darunter fällt, klärst du am besten vorab mit einer Steuerberatung.
- Aufsicht: Es gilt MiCAGlossarMiCA (Markets in Crypto-Assets)EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Seit 30.12.2024 brauchen Börsen, Broker und Verwahrer in der EU eine Zulassung; die letzte Übergangsfrist endete am 01.07.2026. MiCA regelt die Anbieter, nicht Bitcoin selbst.Im Lernpfad: Etappe 4 · Schritt 2 – Anbieter wählen →Im Glossar →; österreichische Anbieter lässt die Finanzmarktaufsicht (FMA) zu.[13] Wie du eine Zulassung prüfst, zeigt MiCA & Regulierung.
Kurz-Check
Du wohnst in Österreich, hast im Mai 2024 Bitcoin gekauft und verkaufst sie im September 2026 mit Gewinn. Was gilt?
Alles, was nach dem 28.02.2021 gekauft wurde, ist Neuvermögen. Dafür gibt es in Österreich keine steuerfreie Haltefrist – der Gewinn kostet 27,5 %. Ein inländischer Anbieter zieht die KESt direkt ab.
Schweiz: steuerfreie Kursgewinne, aber Vermögenssteuer
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) behandelt Kauf und Verkauf von Bitcoin wie Geschäfte mit Fremdwährungen. Gewinne im Privatvermögen sind deshalb grundsätzlich steuerfreie Kapitalgewinne, Verluste nicht abziehbar.[4]
Vermögenssteuer: jedes Jahr
Bitcoin unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Du deklarierst sie zum Verkehrswert am Ende der Steuerperiode; die ESTV veröffentlicht dafür Steuerwerte in ihrer Kursliste (ICTax).[4] Das gilt für alle deine Bitcoin, auch für die in deiner eigenen Wallet.
Beispiel (in Franken, weil die Steuererklärung in Franken rechnet): Du hältst am Ende der Steuerperiode 0,5 BTC, die Kursliste nennt als Beispielwert 70.000 CHF je BTC. Dann deklarierst du 35.000 CHF Vermögen. Wie viel Steuer darauf anfällt, hängt von Kanton, Gemeinde und deinem übrigen Vermögen ab.
Wann du als „gewerbsmässig“ giltst
Je nach Art, Umfang und Finanzierung deiner Geschäfte kann die Steuerbehörde statt „privater Vermögensverwaltung“ eine selbständige Erwerbstätigkeit annehmen. Dann sind Gewinne steuerbares Einkommen, verbuchte Verluste dafür abziehbar. Zur Abgrenzung wendet die ESTV die Kriterien für den gewerbsmässigen Wertschriftenhandel sinngemäß an; ihre Praxis entwickelt sich laut eigener Aussage weiter.[4]
Die Steuerbehörden gehen in jedem Fall von privater Vermögensverwaltung aus, wenn alle fünf Kriterien erfüllt sind:[5]
- Du hältst die verkauften Werte mindestens sechs Monate.
- Dein Transaktionsvolumen (alle Kaufpreise plus Verkaufserlöse) im Kalenderjahr beträgt höchstens das Fünffache deines Bestands an Anlagen und Guthaben zu Beginn der Steuerperiode.
- Du brauchst die Gewinne nicht zum Leben. Davon wird regelmäßig ausgegangen, wenn sie weniger als 50 % deines Reineinkommens ausmachen.
- Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert – oder die steuerbaren Erträge daraus sind höher als die anteiligen Schuldzinsen.
- Du nutzt Derivate höchstens zur Absicherung eigener Positionen.
Fehlt ein Kriterium, heißt das nicht automatisch „gewerbsmässig“; dann entscheidet die Behörde nach allen Umständen des Einzelfalls.[5] Wer häufig handelt oder auf Kredit kauft, sollte das früh mit einer Steuerberatung klären.
Einkommen in Bitcoin
Steuerfrei sind nur Kapitalgewinne. Lohn in Bitcoin ist steuerbares Erwerbseinkommen, angesetzt mit dem Wert beim Zufluss in Franken. Mining-Erträge sind steuerbares Einkommen, bei Erfüllen der üblichen Kriterien aus selbständiger Erwerbstätigkeit.[4]
Schenkung und Aufsicht
Der Bund erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer, das regeln die Kantone. Obwalden und Schwyz besteuern weder Erbschaften noch Schenkungen; Ehegatten und direkte Nachkommen sind in der Regel befreit oder zahlen einen bescheidenen Satz.[6]
Meldungen: Den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte kann die Schweiz frühestens ab dem 01.01.2027 umsetzen. Mit welchen Staaten, berät laut SIF das Parlament (Stand der SIF-Angaben: 18.05.2026).[10]
Kurz-Check
Du wohnst in der Schweiz und hältst seit Jahren Bitcoin in einer eigenen Wallet. Was musst du steuerlich beachten?
Private Kursgewinne sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Bitcoin unterliegen aber der kantonalen Vermögenssteuer und werden zum Verkehrswert am Ende der Steuerperiode deklariert – egal, wo sie liegen.
Umzug und Grenzfälle
- Wegzug aus Österreich: Verliert Österreich sein Besteuerungsrecht an deinen Gewinnen – etwa weil du ins Ausland ziehst –, gilt das als Veräußerung.[1] Ein Umzug kann also Steuer auslösen, ohne dass du verkaufst. Ziehst du in einen EU- oder EWR-Staat, wird die Steuer laut Steuerberatern auf rechtzeitigen Antrag zunächst nicht festgesetzt und erst beim tatsächlichen Verkauf fällig.[2]
- Kein Wohnsitz in Österreich: Dann sind deine Krypto-Gewinne dort nicht steuerpflichtig. Weiß ein österreichischer Anbieter das, kann er auf den KESt-Abzug verzichten; zu Unrecht einbehaltene KESt kann erstattet werden.[1] Es gelten die Regeln deines Wohnsitzlandes.
Im Einzelfall ist auch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.[1] Vor einem Umzug lohnt eine Steuerberatung, die beide Länder kennt.
Wie geht es weiter?
Häufige Fragen
Ich wohne in Österreich und kaufe bei einem Anbieter in Deutschland. Welche Regeln gelten?
Die österreichischen, denn maßgeblich ist dein Wohnsitz. Ein ausländischer Anbieter zieht aber keine österreichische KESt ab – du gibst die Gewinne dann selbst in deiner Einkommensteuererklärung an.
Gilt die einjährige Haltefrist auch in Österreich?
Nur für Altvermögen, also Bitcoin, die du bis zum 28.02.2021 gekauft hast. Für alles, was danach gekauft wurde, gelten 27,5 % – unabhängig davon, wie lange du hältst.
Sind Bitcoin in der Schweiz komplett steuerfrei?
Nein. Private Kursgewinne sind grundsätzlich steuerfrei. Deine Bitcoin gehören aber jedes Jahr in die Vermögenssteuererklärung, Lohn in Bitcoin und Mining-Erträge sind Einkommen, und wer als gewerbsmässiger Händler gilt, versteuert seine Gewinne.
Kann ich in Österreich Verluste mit Bitcoin verrechnen?
Ja, mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, etwa Dividenden oder Aktiengewinnen. Mit Gehalt oder anderen Einkunftsarten nicht.
Gilt MiCA auch in der Schweiz?
Nein, die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Bitcoin-Dienstleister unterstehen dort dem Geldwäschereigesetz und sind in der Regel Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) – das ist keine Bewilligung der FINMA. Für dich als Privatperson, die Bitcoin kauft und hält, gilt diese Pflicht nicht.
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Quellen13 Quellen · 10 Herausgeber
Die Hochzahlen im Text verweisen auf diese Quellen.
- Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen – Bundesministerium für Finanzen (Österreich), Stand 01.01.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
- Krypto-Besteuerung NEU: was jetzt wirklich gilt! – TPA Steuerberatung, 14.02.2022 (abgerufen am 28.09.2026)
- Schenkungssteuer – oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt Österreich), Stand 01.01.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
- Kryptowährungen – Besteuerung – Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Arbeitspapier vom 03.08.2022 (abgerufen am 28.09.2026)
- Kreisschreiben Nr. 36 – Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel – Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), 27.07.2012 (abgerufen am 28.09.2026)
- Erbschafts- und Schenkungssteuer (Volksabstimmung zur JUSO-Initiative) – Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), 30.11.2025 (abgerufen am 28.09.2026)
- Informationen für Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen im Fintech-Bereich – Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) (abgerufen am 28.09.2026)
- Selbstregulierungsorganisationen (SRO) – Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) (abgerufen am 28.09.2026)
- Warnliste – Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) (abgerufen am 28.09.2026)
- Automatischer Informationsaustausch über Kryptowerte – Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), Stand 18.05.2026 (abgerufen am 28.09.2026)
- Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (BMF-Schreiben) – Bundesministerium der Finanzen (Deutschland), 06.03.2025 (abgerufen am 28.09.2026)
- DAC8 – Directive on administrative cooperation (crypto-assets) – Europäische Kommission (abgerufen am 28.09.2026)
- Interim MiCA Register – Authorised crypto-asset service providers (CASPS.csv) – ESMA (abgerufen am 28.09.2026)
Dieser Artikel dient der Bildung und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.